Foto: Grünes Büro Valentin Lippmann

Bevölkerungsschutz – Parallel zum neuen Gesetz braucht es zügig eine Risiko- und Gefahrenbeurteilung

Der sächsische Innenminister Armin Schuster hat heute die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vorgestellt.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Reform des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz war längst überfällig. Die bundesweiten Naturkatastophen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass ein moderner und handlungsfähiger Katastrophenschutz unerlässlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Bei dem vorgestellten Gesetzentwurf handelt es sich um einen großen Schritt in die richtige Richtung, der wesentliche Teile des Koalitionsvertrages, wie unter anderem die dringend notwendige Bereichsausnahme im Rettungsdienst, beinhaltet.“

„Allen Beteiligten ist klar, dass das Gesetzgebungsvorhaben nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen für eine Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes in Sachsen sein kann. Mindestens genauso wichtig ist eine umfassende Risiko- und Gefahrenbeurteilung. Diese muss nun parallel und mit Nachdruck erarbeitet werden. Dabei bedarf es einer wissenschaftlichen und gemeindescharfen Beurteilung der jeweiligen Gefahren und Risiken im Freistaat und den damit verbundenen Anforderungen.“

„Wir BÜNDNISGRÜNE erhoffen uns eine breite Beteiligung am nun stattfindenden Anhörungsverfahren. Die Expertise der vielen Organisationen, die im Brandschutz, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz tätig sind, ist essenziell für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Wir haben zum Ziel, schlussendlich ein Gesetz zu verabschieden, das Grundlage für einen zukunftsfähigen Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist.“

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