BÜNDNISGRÜNE zur Entscheidung des Richterdienstgerichts im Fall Maier

Foto: Grünes Büro Dresden

Das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Leipzig hat heute den Beschluss gefasst, auf Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) dem Richter Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen die Entscheidung des Dienstgerichts, Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen. Damit ist bis zur endgültigen Entscheidung über seine Versetzung in den Ruhestand der unerträgliche Zustand beendet, dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht.“

„Es gilt nun diese Entscheidung des Dienstgerichtes sorgfältig in die Bewertung aller weiteren Verfahrensschritte und Instrumente einzubeziehen, um Maier endgültig aus dem Richteramt zu entfernen.“

Weitere Informationen:

>> Pressemitteilung: Dienstgericht für Richter untersagt dem früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1040771

>> Pressemitteilung: BÜNDNISGRÜNE präsentieren Rechtsgutachten: Landtag sollte Richteranklage zügig vorbereiten (22.03.2022): https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2022/buendnisgruene-praesentieren-rechtsgutachten-landtag-sollte-richteranklage-zuegig-vorbereiten/