Am 10. April 2019 hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD das neue sächsische Polizeigesetz beschlossen. Trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken und breitem zivilgesellschaftlichem Protest, der bis hin zur Landesärztekammer reichte, fand der größte Frontalangriff auf die Bürgerrechte seit Wiedergründung des Freistaates Sachsen eine parlamentarische Mehrheit.
Damit gehen nun zahlreiche neue polizeiliche Befugnisse zur Überwachung einher. Sie reichen weit in das Vorfeld konkreter Gefahren, gehen bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Erlaubten und teilweise darüber hinaus. Dazu gehören unter anderem die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung sogenannter intelligenter Videoüberwachung im grenznahen Raum und der präventiven Telekommunikationsüberwachung.
Eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete – wie wir GRÜNE schon lange gefordert haben – ist hingegen in diesem Gesetz nicht vorgesehen.
Wir haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt, weil es unserer Überzeugung von Freiheit widerspricht. Es höhlt unsere Bürgerrechte aus und beschneidet die Freiheit durch eine deutliche Ausweitung der Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten durch die Polizei auch, wenn noch keine Straftat begangen wurde.
Die CDU/SPD-Koalition hat die massive Kritik an diesem Gesetz leider nicht ernst genommen. Genauso wenig, wie sie offenbar aus den bisherigen Erfahrungen gelernt hat. Gerade nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung hätte der Gesetzentwurf zurückgezogen werden müssen, da er offenkundig verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.
Wir halten das neue Polizeigesetz in wesentlichen Punkten für verfassungswidrig und werden, zusammen mit den LINKEN, eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof anstrengen.
Redebeitrag in der Landtagsdebatte am 10. April 2019.