Versammlungsverbot

Zu dem gestern am späten Abend verfügten 64-stündigen Versammlungsverbot aufgrund des polizeilichen Notstands in Heidenau erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Das verhängte Versammlungsverbot ist eine Kapitulation des Rechtsstaates vor seinen Feinden und ein fatales Signal.“

„Das dritte Versammlungsverbot in diesem Jahr in Sachsen zeigt: Das verbriefte Grundrecht der Versammlungsfreiheit steht endgültig zur Disposition durch Versammlungsbehörden und Polizei. Es offenbart sich nun deutlich: Durch den jahrelangen fortgesetzten Stellenabbau bei der Polizei wurde nicht nur die Sicherheit gefährdet, sondern auch der Rechtsstaat zu Tode gespart.“

„Nach den schweren Ausschreitungen in Heidenau wurde durch die politischen Verantwortungsträger ein starkes Zeichen des Rechtsstaates angekündigt. Das erneute Versammlungsverbot ist jedoch das genaue Gegenteil und ein Armutszeugnis für die Bekenntnisrhetorik der Verantwortungsträger. Innenminister Markus Ulbig (CDU) <<als oberster Versammlungsminister>> ist nicht mehr in der Lage, das Demonstrationsrecht vollumfänglich zu gewährleisten.“

„Ich fordere Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf, umfassend offenzulegen, welche Gründe für den polizeilichen Notstand vorliegen und welche Vorkehrungen im Vorfeld getroffen wurden, um diesen zu vermeiden. Es muss vollständig dargelegt werden, wie das Eskalationspotenzial eingeschätzt wurde, welche Alternativen zum Verbot geprüft und wann wie viele Polizeikräfte aus anderen Bundesländern angefordert wurden. Einen Verweis auf die Zuständigkeit des Landratsamtes werde ich nicht akzeptieren, da dem Versammlungsverbot die Erklärung eines polizeilichen Notstandes zugrunde liegt. Wir werden zur Klärung der Fragen eine Befassung des Innenausschusses in der kommenden Woche beantragen“, kündigt Lippmann an.

Hintergrund:

Bereits für den 19. Januar 2015 wurde ein Versammlungsverbot für einen ganzen Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Dresden wegen Terrorgefahr verhängt. Die Sachverständigen einer Anhörung zu diesem Thema im Sächsischen Landtag hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2015/gruene-fordern-weiter-umfassende-aufarbeitung-des-versammlungsverbots-vom-19-januar/?L=0

Am 7. Februar 2015 wurde ein Demonstrationsverbot für LEGIDA in Leipzig verfügt. Die Begründung damals lautete, dass nicht genügend Polizeikräfte zur Absicherung des Einsatzes zur Verfügung stünden. Die GRÜNE-Fraktion hatte zuletzt in den Haushaltsverhandlungen die Einstellung von mehr Polizei gefordert: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/6-legislatur/valentin-lippmann-wenn-man-herausforderungen-im-innenbereich-ernst-nehmen-wuerde-duerfte-hier-kein-stein-auf-dem-anderen-bleiben/?L=0

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