Entwaffnung Rechtsextremer: Wieso ist die Entwaffnung bei Reichsbürgern möglich und bei Neonazis nicht?

Anders als bei Reichsbürgern sieht Innenminister Markus Ulbig bei Neonazis keine Möglichkeit, diese zu entwaffnen. Dies geht aus der Stellungnahme des Innenminister zu einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor. Darin wurde die Staatsregierung aufgefordert, in einem Erlass gegenüber den unteren Waffenbehörden deutlich zu machen, dass Neonazis keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt bzw. bereits erteilte entzogen werden sollen. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Es ist mir nicht begreiflich, warum Reichsbürger entwaffnet werden sollen und können und Neonazis nicht. Beiden Gruppen ist gemein, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen. Die Anteil von Neonazis, die wie Reichsbürger legal bewaffnet sind, dürfte ähnlich hoch sein. Dass sich der Innenminister hier seit Jahren einer entsprechenden Anordnung zu Rechtsextremen verweigert, ist grob fahrlässig. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung, wonach wir in Sachsen einen Run auf waffenrechtliche Erlaubnisse und in Schützenvereine zu verzeichnen haben. Zudem sind Verbindungen von Neonazis zu Sicherheitsunternehmen bekannt.“

„Ich fordere den Innenminister nochmals nachdrücklich auf, sich der Problematik endlich anzunehmen. Wer sein Handeln auf Waffenverbotszonen beschränkt und mit hanebüchenen Argumenten die Entwaffnung gefährlicher Neonazis verhindert, leistet einen erheblichen Beitrag zur Verschärfung der Sicherheitssituation in Sachsen.“

Laut Stellungnahme des Innenministers liegen zu 25 von 423 festgestellten Reichsbürgern in Sachsen Erkenntnisse über waffenrechtliche Erlaubnisse vor, eine Person verfügt sogar über eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Demgegenüber verfügten 73 Rechtsextreme über eine waffenrechtliche Erlaubnis, dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Köditz hervor. Insgesamt haben Reichsbürger in den vergangenen fünf Jahren 1.524 überwiegend „einfache“ Delikte begangen. Zu 32 Personen liegen Erkenntnisse mit Bezügen zum Rechtsextremismus vor.

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