Der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Gesetzentwurf zur sogenannten Kommunalrechtsnovelle beschäftigt.
Das Sächsische Kabinett hat heute beschlossen, die sogenannte Kommunalrechtsnovelle – Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts dem Landtag als Gesetzentwurf zuzuleiten.
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD „Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und Kommunalrecht“ (Drs 7/4059)
Hier drängt sich die Frage auf, warum bei einem derartigen Vorwurf nur eine Versetzung erfolgt und nicht unmittelbar das Verbot der Führung des Dienstgeschäfte angeordnet wird. Habe entsprechende Fragen für den Innenausschuss am Donnerstag eingereicht.
Entlassung von #Wöller war spätestens mit Blick auf immer neue Vorwürfe ein notwendiger Schritt. Nicht zuletzt nachdem Vorwurf im Raum stand, #saxlt bewusst nicht vollumfänglich über die Verfehlungen beim MEK informiert zu haben, waren personelle Konsequenzen unausweichlich (1/3)
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