Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert von der Polizei schriftliche Quittungen bei Personenkontrollen. Ein entsprechender Antrag wurde Anfang der Woche in den Landtag eingebracht. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, erhofft sich damit mehr Transparenz für die Kontrollierten:
„Wird eine Person von der Polizei kontrolliert und einer Identitätsfeststellung unterzogen, soll sie einen Beleg und eine Begründung für diese Kontrolle in die Hand bekommen. Willkürliche Kontrollen können so eingeschränkt oder verhindert werden. Die betroffene Person erhält einen schriftlichen Nachweis und kann entscheiden, ob sie sich gerichtlich wehren will.“
„Sachsens Polizei darf nicht jederzeit und überall verlangen, dass sich Personen ausweisen. Dies gilt nur im Einzelfall bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder an besonderen bzw. gefährlichen Orten. Die Zahl der sog. ‚gefährlichen‘ oder ‚verrufenen‘ Orte ist in Sachsen mit rund 70 Straßen und Plätzen sehr hoch. Dort kann die Polizei ohne jeden Anlass nach dem Ausweis fragen oder sogar Personen durchsuchen. Da die Polizei diese Orte selbst festlegen kann, gibt es kaum Transparenz. Mit unserer Forderung nach einer Kontrollquittung wollen wir auch erreichen, dass die Polizei von dem Instrument der anlasslosen Kontrolle nur sparsam Gebrauch macht. Dies kann in einem Pilotprojekt erprobt werden.“
„Bereits jetzt hat jeder Betroffene einer polizeilichen, mündlichen Maßnahme das Recht, sich diese schriftlich bestätigen zu lassen. Nach § 37 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz setzt dies nur voraus, dass ein berechtigtes Interesse daran besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Leider kennen viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger diese Recht. Gerade Menschen mit Migrationshintergrund, die häufiger als andere kontrolliert werden, könnten sich mit einer Quittung der Kontrolle besser gegen eine Benachteiligung zur Wehr setzen.“
Hintergrund:
Die Zahl der sogenannten „gefährlichen“ bzw. „verrufenen“ Orte in Sachsen umfasst rund 70 Straßen und Plätze. Allein 28 davon liegen in Freiberg, 27 in Chemnitz, sechs in Dresden, vier in Leipzig und einer in Bautzen. Als weitere gefährliche Orte hat die Polizei Straßen in Aue, Johanngeorgenstadt, Jahnsdorf, Niederdorf, Burkhardtsdorf und Oelsnitz eingestuft, wo sich Asylbewerberunterkünfte befinden (Drs 6/12652). Sog. „gefährliche“ oder „verrufene“ Orte sind nach § 19 Abs. 1 Nr.2 Sächsisches Polizeigesetz solche, an denen sich erfahrungsgemäß Straftäter verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten und verüben, sich ohne Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen. Schätzt die Polizei einen solchen Ort als gefährlich ein, darf sie Personen anhalten und deren Identität feststellen, die Person oder ihre Sachen durchsuchen.