„Im Ergebnis der Auswertung der Großen Anfrage zur Speicherung von personenbezogenen Daten im ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem (eFAS) fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag die Einrichtung einer Taskforce zur unabhängigen Überprüfung der von sächsischen Bürgerinnen und Bürgern gespeicherten Daten in den Datenbanken der Polizei.
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt hierzu: „Leider hat sich unsere Vermutung bestätigt, dass große Teile der in eFAS gespeicherten Daten rechtswidrig gespeichert waren. Nicht anders lässt sich die Löschung von 75 Verfahren mit rund 28.000 Personendatensätzen seit meiner ersten Kleinen Anfrage im März 2016 erklären. Offensichtlich hat die Polizei kalte Füße bekommen – zumal der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine datenschutzrechtliche Prüfung angekündigt hatte.“
„Ich bin der festen Überzeugung, dass noch weitere der 150.298 gespeicherte Personendatensätze in eFAS rechtswidrig gespeichert sind. Die Daten stammen aus den polizeilichen Datenbanken PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen) und IVO (Integrierte Vorgangsbearbeitung). In diesen Dateien sind 400.000 (PASS) bzw. 8,7 Mio. (IVO) Personen – teilweise mehrfach – gespeichert. Stichproben bei Kontrollen zeigen immer wieder, dass in diesen Datenbanken Daten gespeichert sind, die längst hätten gelöscht werden müssen. Wenn diese Daten mit eFAS weiter bearbeitet werden, ist das rechtswidrig.“
„Ich kritisiere auch, dass eFAS keine automatische Löschung vorsieht, wenn der Datensatz in PASS oder IVO gelöscht wird. So kann eFAS quasi als Backup genutzt und die Daten weiter verwendet werden. Hier müssen schleunigst technische Lösungen für eine datenschutzgerechte Anwendung her.“
„Wir GRÜNEN fordern daher die Einrichtung einer Taskforce, die eine unabhängige Überprüfung der Erhebung, Speicherung und sonstigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei und Verfassungsschutz vornimmt und in deren Folge eine Reduzierung der Daten in den Datenbanken der Polizei vorgenommen wird. Die Datenbanken der sächsischen Polizei sind voller Daten von sächsischen Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie sich keiner Straftat schuldig gemacht haben. Es reicht, Zeuge oder Geschädigter einer Straftat zu sein. Dass die Polizei für konkrete Ermittlungen auch auf diese Daten zugreifen und mit der Software analysieren kann, wird in den meisten Fällen nicht erforderlich sein.“