Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf über ein Sächsisches Versammlungsfreiheitsgesetz vorgelegt.
„Wir wollen das verstaubte Versammlungsrecht in Sachsen modernisieren und liberalisieren. Es soll weniger Verbote, weniger Reglementierung und mehr Freiheit geben. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit soll sich auch in Sachsen größtmöglich entfalten können“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Mit der Stärkung des Versammlungsrechts im Freistaat Sachsen wollen wir einen Kontrapunkt in den aktuellen Debatten zur Einschränkung von Bürgerrechten und Freiheit setzen. Versammlungen sind Ausdruck der Freiheitsausübung und das Versammlungsfreiheitsgesetz soll die Gewähr dafür geben.“
„Das Gesetz betont den Charakter des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als Kommunikationsgrundrecht und die Schutz- und Kooperationsaufgabe staatlicher Behörden. So ist die freie Berichterstattung von Presse und Rundfunk ausdrücklich als Schutzzweck erwähnt und die Versammlungsbehörden stärker zur Kooperation verpflichtet. Jegliches Behördenhandeln, was geeignet ist, Personen von Versammlungen abzuschrecken − etwa das martialische Auffahrens des Spezialeinsatzkommandos (SEK) in bloßer Bereitschaft in unmittelbarer Nähe der Versammlung − ist nach unseren Vorstellungen zu unterlassen.“
„Wir wollen den Straftatenkatalog im Versammlungsrecht radikal entrümpeln und ein Großteil der Straftaten zu Ordnungswidrigkeiten abstufen“, erläutert der Abgeordnete.
„Strafbar sind künftig nur noch Handlungen, die mit Gewalttätigkeiten oder deren Androhung einhergehen oder gegen das Waffenverbot verstoßen. Die friedliche Blockade soll künftig ebenso wenig strafbar sein wie der Aufruf dazu, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Damit wird das Ermessen von Polizei und Staatsanwaltschaft beim Umgang mit komplizierten Versammlungsverläufen betont.“
„Das bisher geltende Versammlungsgesetz, dass sich noch stark an dem mittlerweile über 60 Jahre alten Bundesversammlungsrecht orientiert, soll durch das Versammlungsfreiheitsgesetz abgelöst werden. Die Regelungen zum Versammlungsrecht werden klarer und übersichtlicher. Maßgeblich für die Erarbeitung des Gesetzes war jedoch unser Anspruch, dass das für jede Person geltende Grundrecht auf Versammlungsfreiheit seine größtmögliche Wirkung entfalten kann. Wir haben deshalb, die Möglichkeit, Versammlungen zu beschränken oder zu verbieten stark eingeschränkt. Ein Verbot ist nur noch bei einer unmittelbaren Gefahr eines gewalttätigen Verlaufs der Versammlung und bei Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen möglich“, so Lippmann.
„Künftig sollen in Sachsen auch Versammlungen auf Flächen in Privateigentum stattfinden, sofern diese für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2011 den Gesetzgebern ins Stammbuch geschrieben.“ Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich in erster Lesung am 01. Februar dem Landtag vorgestellt.
Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen – Sächsisches Versammlungsfreiheitsgesetz
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