Mit dem Entwurf zu einem Gesetz zur Einrichtung einer Polizeikommission hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen weiteren Vorschlag zur Unterstützung rechtmäßiger Polizeiarbeit im Freistaat Sachsen vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag, den 14. März, in erster Lesung in den Landtag eingebracht.
„Wir brauchen dringend ein wirklich unabhängige Kontrolle der Polizei, das haben viele Ereignisse in der Vergangenheit gezeigt. Dafür reicht die aktuelle Beschwerdestelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger oder Polizeibedienstete wegen Missständen in der Polizei wenden können, nicht aus“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Wir müssen aus dem zahnlosen Tiger der Beschwerdestelle eine starke und unabhängige Polizeikommission mache. Gerade in Bereichen, in denen die Polizei (künftig) präventiv tätig wird, etwa durch Lauschangriff oder Kennzeichenerfassung – Maßnahmen also, von der betroffene Personen in der Regel nichts mitbekommen – ist eine kritische Begleitung der Polizeiarbeit erforderlich, ebenso braucht es die Möglichkeit der unabhängigen Aufarbeitung von Polizeieinsätzen.“
„Sachsens Polizeibedienstete arbeiten professionell und verantwortungsbewusst. Gerade deshalb ist es wichtig, auf Verfehlungen oder rechtswidriges Verhalten zu reagieren, strukturelle Missstände zu erkennen und zu beseitigen. Eine solche Fehlerkultur wird durch unsere Polizeikommission etabliert. Eine unabhängig kontrollierte Polizei trägt maßgeblich zur Stärkung des Vertrauens in den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates bei“, erläutert der Abgeordnete.
„Wirklich unabhängig ist ein Gremium allerdings erst, wenn es mit integren Persönlichkeiten und vielfältig besetzt ist, es weisungsfrei arbeitet, vom Landtag gewählt ist und damit die Möglichkeit hat, wirksam Verfehlungen begegnen zu können. Die von uns vorgeschlagene Polizeikommission erfüllt diese Voraussetzungen. Sie besteht aus sechs hauptamtlichen Mitgliedern, die über Erfahrung in Justiz, Verwaltung und Menschenrechts- bzw. Bürgerrechtsarbeit verfügen. Die oder der Vorsitzende der Kommission ist die oder der Polizeibeauftragte/r des Freistaates Sachsen.“
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