Sachsens Polizistinnen und Polizisten sollen künftig ein Namensschild oder eine identifizierbare Kennzeichnung tragen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag vorgestellt. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion:
„Unter jedem Steuerbescheid, unter jedem sonstigen schriftlichen Verwaltungsakt steht der Name des Bediensteten, der den Bescheid erlassen hat.“
„Bei der Polizei – die als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols befugt ist, physischen Zwang auszuüben – wird davon im Einsatzgeschehen eine Ausnahme gemacht. Der Betroffene einer polizeilichen Maßnahme weiß in der Regel nicht, wer ihm da gegenübertritt. Das soll sich mit der Einführung einer Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer identifizierbaren Kennzeichnung künftig ändern.“
„Es entspricht dem Verständnis von moderner Polizei und transparentem staatlichen Handelns, wenn Polizeibedienstete den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenübertreten. Schon heute ist es für viele Polizeibedienstete selbstverständlich, sich vorzustellen oder ein Namensschild zu tragen. Das sollte für die gesamte Polizei eine Selbstverständlichkeit werden.“
„Den Befürchtungen aus den Reihen der Polizei, dass sie durch die Kennzeichnungspflicht erheblich Nachteile erleiden könnte, sind wir mit der Regelung begegnet, dass im Ausnahme- und Einzelfall von einer namentlichen Kennzeichnung abgesehen werden kann. Damit haben wir den Bedenken, die gegen den GRÜNEN-Gesetzentwurf aus dem Jahr 2010 vorgebracht wurden, Rechnung getragen. Allerdings zeigen die Erfahrungen in den anderen Bundesländern, die eine Polizeikennzeichnung eingeführt haben, dass den Beamtinnen und Beamten keine Nachteile entstanden sind.“
Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
Übersicht über Kennzeichnungspflichten in anderen Bundesländern