Handybeschlagnahmung in Leipzig

Nach der Beschlagnahme von über 150 Mobiltelefonen und Laptops nach einer Spontandemonstration der mutmaßlich linken Szene mit Ausschreitungen am 15. Januar 2015 in Leipzig verlangt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GÜNEN im Sächsischen Landtag, einen Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.

„Auch bei der Verfolgung von teils schweren Straftaten sind in einem Rechtsstaat die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Die Beschlagnahme von Handys und Laptops ist ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Neben den personenbezogenen Daten mutmaßlicher Täter sind auf solchen Geräten naturgemäß ein Vielzahl von personenbezogenen Daten über unbeteiligte Dritte gespeichert.“

„Wir GRÜNEN fordern daher einen Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an den Landtag, in dem die rechtliche Grundlage der Beschlagnahme, die Auswertung der Daten und die Verantwortung der handelnden Behörden einer datenschutzrechtlichen Bewertung unterzogen wird.“

Hintergrund:

Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Erstattung eines Berichts des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Laptops am 15./16. Januar 2015 in Leipzig‘ steht am 2. April 2015 auf der Tagesordnung des Innenausschusses.

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