Haushalt des Sächsischen Datenschutzbeauftragten – Wir legen die Grundlagen für die weitere Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung

Foto: Grünes Büro Dresden

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Haushaltsgesetz 2021/22 – HG 2021/22)“ – Einzelplan 13 Sächsischer Datenschutzbeauftragter
30. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 20.05.2021, TOP 1.9

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrter Herr Schurig,

seit Anfang 2018 verfügt der Sächsische Datenschutzbeauftragte über einen eigenen Einzelplan – dies sind die Folgen der vollständigen Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle, wie wir BÜNDNISGRÜNE sie seit Jahren hier im Landtag gefordert haben und die letztlich durch EU-Recht umgesetzt wurde.

Dazu gehört zum einen, die Behörde des Datenschutzbeauftragten personell, technisch und finanziell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben und Befugnisse effektiv wahrnehmen kann. Und zum anderen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten so ausgestaltet sind, dass effektive Kontrollen und Befugnisse einen wirksamen Datenschutz für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Es war und ist erklärtes Ziel der BÜNDNISGRÜNEN in dieser Regierung, einen hohen Datenschutzstandard in Sachsen zu erreichen und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Ich bin den Koalitionspartnern sehr dankbar, dass wir dieses Ziel gemeinsam verfolgen und mit diesem Einzelplan umsetzen.

Zur Stärkung des Datenschutzes haben wir fünf zusätzliche Stellen zum Haushaltsentwurf für den Datenschutzbeauftragten vereinbart. Ich möchte Herrn Schurig an dieser Stelle ganz herzlich für sein unermüdliches Werben für eine bessere Ausstattung danken. Mit den insgesamt neun neuen Stellen im Vergleich zu den Vorjahren können nunmehr die Regelkontrollen verbessert und die gestiegenen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung stärker begleitet werden.

Zudem soll der Datenschutzbeauftragte künftig in die Lage versetzt werden, die sächsische Wirtschaft, Vereine und freien Berufe umfassender zu informieren und zu beraten. Im Zuge dessen haben wir auch die Sachmittel deutlich aufgestockt. Mit dem so aufgewerteten Haushaltsplan ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte auf einem Niveau, das ihm ermöglicht, seine alten und neuen Aufgaben unabhängig und effektiv ausüben zu können.

Mit der Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung im Haushaltsbegleitgesetz sehen wir außerdem vor, dass der Haushaltsvoranschlag des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nunmehr bei Abweichungen durch den Finanzminister der Staatsregierung vorgelegt werden muss. Das gilt bereits für den Landtag und den Rechnungshof. Damit erreichen wir auch gesetzlich eine weitere Gleichstellung.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Ausblick geben: Auch die Novellierung der Datenschutzgesetze und Gesetze der Sicherheitsbehörden stehen mit Blick auf den Koalitionsvertrag an. Der Landtag soll künftig wieder die Möglichkeit haben, den Datenschutzbeauftragten um Gutachten, besondere Berichte oder Kontrollen zu ersuchen. Zudem werden wir die Berichts- und Benachrichtigungspflichten, vor allem bei verdeckten Grundrechtseingriffen ausbauen.

Mit diesem Haushaltsplan legen wir vor diesem Hintergrund auch die Grundlagen für die weitere Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, die wir als Koalition vereinbart haben.

Vielen Dank.

>> Alle Infos zum Doppelhaushalt 2021/22