Haushaltsbegleitgesetz

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kritisiert die Art und Weise, wie die Koalition mit dem Haushaltsbegleitgesetz umgeht.

„Es ist ein schlechter parlamentarischer Stil, dass wesentliche Änderungen von Fachgesetzen, die nicht haushaltsrelevant sind, über das Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen werden.“, so Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion.

Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hatten am Freitag ihren Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vorgelegt. Unter anderem soll der Landtag beschließen, dass Gemeinde- und Stadträte nur noch im Einvernehmen mit den Bürgermeistern Beigeordnete wählen sollen.
„Bei der Änderung in der Frage der Wahl der Beigeordneten ist nun wahrlich eine Haushaltsrelevanz nicht einmal im Ansatz zu erkennen. Über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes verhindert die Koalition eine angemessene parlamentarische Debatte zu dieser weitgreifenden Änderung.“
„Dieses Schnellverfahren ist mehr als frech“, so Lippmann. „Erstmals soll sächsisches Kommunalrecht ohne öffentliche Anhörung wesentlich geändert werden. Die Forderungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages nach dieser Gesetzesänderung ersetzt keine Anhörung. In dieser müssen ehrenamtliche Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte im Landtag gehört werden. Deren Rechte werden durch die vorgeschlagene Regelung beschnitten. Sachsen würde einen Sonderweg gegenüber allen anderen Bundesländern mit der sogenannten Süddeutschen Ratsverfassung einschlagen.“
Hintergrund:
Die Einführung der sogenannten Einvernehmensregelung zur Beigeordnetenwahl in Städten und Gemeinden steht in Abs. X, Nr. 3 des Änderungsantrages von CDU und SPD zum Haushaltsbegleitgesetz.
In den anderen Ländern mit der sogenannten süddeutschen Ratsverfassung – Bayern und Baden-Württemberg – wählen die Räte Beigeordnete ohne Zustimmung der Bürgermeister und mit einfacher Mehrheit.