Dresden. Zur aktuellen Pressemeldung, wonach Innenminister Prof. Roland Wöller die Auffassung vertritt, dass die Kennzeichenüberwachung in Sachsen verfassungsgemäß wäre und schon der weitere Ausbau geplant ist (siehe Sächsische Zeitung vom Tage), erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„So langsam habe ich Zweifel, ob der Innenminister die Verfassung überhaupt noch ernst nimmt. Und mir ist vollkommen unbegreiflich, wie man als Staatsregierung die klaren Worte des Bundesverfassungsgerichts so konsequent ignorieren kann.“
„Weder die alte Regelung zur Kennzeichenüberwachung in Sachsen, noch die neue, die im Jahr 2020 in Kraft tritt und auch ortsfeste Kfz-Scanner erlaubt, entsprechen den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat der Überwachung gerade auf Straßen außerhalb der Grenzregionen klare Schranken aufgezeigt und hohe Anforderungen an die Dokumentation der Entscheidung der Polizei für eine solche Anlage gestellt. Eben aus diesen Gründen bezieht sich unser Normenkontrollantrag gegen das neue Polizeigesetz ausdrücklich auch auf die Kennzeichenerfassung und Gesichtserkennung im grenznahen Raum.“
„Dass der Innenminister einmal mehr die Mär von der Wirksamkeit der Kennzeichenscanner erzählt, zeigt zudem deutlich, wie hoch offenbar der Erfolgsdruck ist. Denn tatsächlich ist eine polizeiliche Maßnahme, die millionenfach in die Grundrechte von Autonutzerinnen und -nutzer eingreift, absolut unverhältnismäßig, wenn damit in erster Linie Versicherungsdelikte geahndet werden. Die lächerlich geringe Zahl der gestohlenen oder unterschlagenen Fahrzeuge, die mit Hilfe dieser Maßnahme sichergestellt werden konnten, steht in keinerlei Verhältnis zum Eingriff.“
„Interessant ist die Tatsache, dass der Innenminister bereits heute den Einsatz der stationären Kennzeichenscanner vorbereitet. Bislang hieß es, man benötige die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes zur Schulung der Polizeibediensteten. Ich fordere den Innenminister auf, das Projekt zumindest so lange auf Eis zu legen, bis der Sächsische Verfassungsgerichtshof über unsere Klage entschieden hat. Alles andere wäre ein verwerfliches Spiel mit den Grundrechten.“