Kontaktdaten von Versammlungsanmeldern an das Verfassungsschutz? – Selten wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Datenschutzrecht in Sachsen so mit Füßen getreten

Foto: David Brandt

Zur Praxis des Landratsamts des Vogtlandkreises, Kontaktdaten von Versammlungsanmelderinnen bzw. -anmeldern an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weiterzugeben, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Selten wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Datenschutzrecht in Sachsen so mit Füßen getreten. Jede Person, die eine Versammlung anmeldet, muss nunmehr in Sorge sein, dass seine Daten beim Verfassungsschutz und dort in den Datensammlungen landen. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Einzelfall, sondern betraf offenbar sämtliche Versammlungsanmeldungen um den 1. Mai 2019 in Plauen. Ich befürchte, dass die Weitergabe von Versammlungsanmeldungen an den Verfassungsschutz nicht nur im Vogtland Praxis sein könnte. Innenminister Prof. Roland Wöller muss daher unverzüglich die Öffentlichkeit darüber aufklären, ob und wie viele weitere derartige Fälle rechtswidriger Datenweitergaben an den Verfassungsschutz es in Sachsen gegeben hat. Ich erwarte auch eine klare Aussage dazu, ob der Verfassungsschutz selbst die Übermittlung der Versammlungsanmeldungen angefordert hat, da ich kaum glauben kann, dass das Landratsamt allein auf diese Idee gekommen ist.“

„Fakt ist, dass die persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern nur ausnahmsweise an das LfV übermittelt werden dürfen. Die Weitergabe von Versammlungsanmeldungen an den Verfassungsschutz kann dazu führen, dass Menschen aus Furcht in dessen Datenbanken zu landen, keine Versammlungen mehr anzeigen wollen. Eine solche Abschreckungswirkung ist mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unvereinbar. Egal ob es sich dabei um Nachlässigkeit oder bewusste Rechtsübertretung handelt, der Innenminister ist dringend aufgefordert, dieser rechtswidrigen Praxis ein Ende zu bereiten und schonungslos der Öffentlichkeit die Hintergründe offenzulegen.“

Der Abgeordnete Valentin Lippmann hat zu dem Vorgang eine Kleine Anfrage im Landtag eingereicht.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (Antwortfrist 4.9.2019):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=18584&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0&dok_id=undefined