Rede des Abgeordneten Valentin Lippmann zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion AfD: „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes“ (Drs. 6/9818)
74. Sitzung des Sächsischen Landtags, 27. Juni, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
die Frage, wie man möglichst schnell möglichst viele Polizisten auf die Straße bringen kann, ist eine der zentralen innenpolitischen Diskussionen dieser Legislaturperiode. Nachdem diese schwarz-rote Koalition endlich begonnen hatte, zu begreifen, dass ein fortgesetzter Stellenabbau bei der Polizei den Freistaat an den Rand des Abgrundes bringen würde, dreht sich die Debatte vor allem um das wie.
Alle Fraktionen haben dabei erkannt, dass er mit der bloßen Aufstockung der Anwärterinnen und Anwärter nicht getan ist, sondern dass wir auch wirksam verhindern müssen, dass im Dienst befindliches Personal die sächsische Polizei verlässt, obwohl es noch gebraucht wird.
Meine Fraktion hat hier als eine der ersten einen tauglichen Vorschlag präsentiert, wie dies hätte gelingen können. Wir wollten den Personalgewinnungszuschlag dafür nutzen – ein kaum genutztes Instrument der letzten großen Dienstrechtsreform, für das hundertausende Euro gebunkert wurden und welcher eben auch im Falle eines drohenden Weggangs gezahlt werden kann, um diesen zu verhindern. Unser Plan war, dieses Geld endlich sinnvoll zu nutzen, und als Zulage an jene Polizistinnen und Polizisten zu zahlen, die nicht in den Ruhestand gehen und diese dann vorrangig in der Lehre und Ausbildung einzusetzen. Das Ansinnen fand damals keine Mehrheit.
Nun der Versuch der AfD, mit einer Änderung des Beamtengesetzes das Problem zu lösen. So grundsätzlich richtig das Anliegen ist, so ungenügend ist Ihr konkreter Vorschlag.
1. Der Vorschlag ist jetzt überflüssig, weil der Landtag erwartbar mit dem in wenigen Stunden stattfindenden Beschluss der Dienstrechtsnovelle dies anders und vor allem systematischer und grundsätzlich sinnvoller regeln wird.
2. Ihr Vorschlag hat erhebliche Mängel. Unser größtes Problem ist, dass sie die Verlängerung der Dienstzeit vollkommen in das Ermessen des Dienstherrn stellen und dem Beamten damit eine denkbar schlechte Rechtsposition einräumen. Im „worst case“ kann die Weiterbeschäftigung von einem auf den anderen Tag widerrufen werden. Meine Fraktion findet: Polizisten, die sich über ihre Pflicht hinaus in den Dienst des Freistaates stellen, haben ein Mindestmaß an Planungssicherheit verdient und sollten nicht zur beliebigen Verfügungsmasse des Dienstherrn werden.
Ihr Gesetzentwurf ist also aus der vielfältigen Rubrik „vielleicht noch gut gedacht, aber sehr schlecht gemacht“. Deshalb lehnen wir ihn ab.