Rassismus-Studie – Polizei muss über jeden Zweifel erhaben sein, Sachsen muss sich an Studie des Bundes beteiligen

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Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Klarheit statt Generalverdacht: Rassismus-Studie für die sächsische Polizei!“ (Drs 7/4247)

19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.12.2020, TOP 11

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade in den letzten Monaten haben uns immer wieder Ereignisse erschrocken, die offenbart haben, dass wir in unseren Sicherheitsbehörden ein Problem mit rassistischen Einstellungen haben. Seitdem wir über rechtsextreme Chats, aber auch vor allem mit Blick auf andere Staaten über rechtsextreme Polizeigewalt reden, treibt viele Menschen zurecht die Frage um, wie anfällig ausgerechnet Bedienstete der Sicherheitsbehörden für rechtsextreme Einstellungen sind.

Deutlich sichtbar wurde diese Sorge, als auch in Deutschland viele Menschen unter dem Thema „Black Lives Matter“ auf die Straße gingen, um gegen rassistische Diskriminierung zu demonstrieren und auch eine klare Erwartungshaltung an den Umgang mit rassistischen Vorfällen in den Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik deutlich gemacht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: 56 Prozent der Befragten im sogenannten Sachsen-Monitor 2018 gaben an, dass sie sich überfremdet fühlen. In der Autoritarismusstudie aus diesem Jahr lag die überwiegende Zustimmung zu dieser Aussage in Sachsen sogar bei über 60 Prozent.

Wenn Rassismus ein großes Problem in unserer Gesellschaft darstellt und die Polizei – wie es oft heißt – ein Spiegel dieser Gesellschaft ist, so haben auch eine gewisse Zahl an Polizistinnen und Polizisten zweifelsohne rassistische Einstellungen.

An dieser Stelle könnte man es bewenden lassen. Aber so einfach ist es nicht.

Denn zum einen ist die Polizei eben kein genaues Abbild der Gesellschaft, genauso wenig wie es Sozialarbeiter*innen, Investmentbanker*innen oder auch dieser Landtag sind. Und zum anderen ist die Polizei Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols – sie setzt Recht und Sicherheit notfalls mit körperlichem Zwang durch.

Wenn Menschen, die das Gewaltmonopol des Staates vertreten, nicht zweifelsfrei auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, dann haben wir ein Problem.

Wer in rechtsextremen Chats unterwegs ist, der wird wohl kaum mit der notwendigen Klarheit gegen rechtsextreme Strukturen vorgehen.

Keinen aufrechten Demokraten kann es daher kalt lassen, wenn ausgerechnet Träger des staatlichen Gewaltmonopols unter Verdacht stehen, menschenfeindlichen Ideologien nahezustehen. Eine Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat muss über jeden Zweifel an ihrer rechtsstaatlichen Integrität erhaben sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Schritt zu einem besseren Vorgehen gegen menschenfeindliche Einstellungen in Sicherheitsbehörden ist zweifelsohne, Klarheit zu schaffen. Klarheit darüber, wie weit diese Einstellungen tatsächlich in Sicherheitsbehörden verbreitet sind. Eine solche Klarheit ist übrigens das Gegenteil von Generalverdacht. Sie würde einem Generalverdacht mit konkreten Fakten entgegenwirken.

Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns daher bereits in den Koalitionsverhandlungen für eine Einstellungsstudie bei der Polizei stark gemacht haben, diese Forderung aber nicht im Koalitionsvertrag vereinbaren konnten. Und wir haben diese Forderung vor dem Hintergrund jüngsten Debatten nochmals an die Koalitionspartner herangetragen.

Allerdings haben wir uns in dieser Koalition mit dieser Forderung bisher nicht durchsetzen können, das gilt es nüchtern und ohne Kaschierungen zu konstatieren.

Zum einen, weil es kein Geheimnis ist, dass die Vorstellungen über Teile der Innenpolitik in dieser Koalition durchaus auseinanderliegen und die Umsetzung von Punkten, die nicht explizit im Koalitionsvertrag vereinbart sind, ein tagtäglicher mühsamer Kampf sind.

Zum anderen, weil seit einigen Wochen die Seehofer-Studie im Raum steht, deren konkreter Inhalt immer noch nicht 100 Prozent bekannt ist.

Und bei aller Entgrenzung der Ziele dieser Studie, bei der man sich fragt, ob nicht auch noch die Essenversorgung in Polizeikantinen abgefragt wird, wird sie definitiv Fragekomplexe zu Einstellungsmustern enthalten. Auch wenn ich für eine solche Studie – und übrigens auch nicht für eine Studie, wie wir sie fordern – auch nur irgendwelche Einschränkungen von Bürgerrechten verdealen würde, wie auf Bundesebene durch die GroKo geschehen, ermöglicht die Bundesstudie durchaus eine wissenschaftliche Aufhellung menschenfeindlicher Einstellungen in der Polizei.

Es ist eine Vollerhebung und Befragung aller Polizeibeamt*innen des Bundes und der Länder vorgesehen. Zudem sollen Erkenntnisse zu Veränderungsmustern gesammelt werden. Dass diese Vollerhebung mit Experteninterviews flankiert werden soll, die auch beleuchten sollen, wie der Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei gelebt wird, ist zu begrüßen. Und sie ist offen für die Beteiligung durch die Länder. Das gilt es zu nutzen.

Und nicht zuletzt konnten wir uns auch deshalb nicht durchsetzen, weil wir sogar noch weitergehen wollten als das, worüber wir heute abstimmen. Gerade in Sachsen haben wir gesehen, welch fatalen Folgen rechtsextreme Einstellungen im Justizvollzug haben. Wir müssen auch diese Tendenzen genauso wie im Verfassungsschutz in den Blick nehmen. Weil dies genauso sensible Bereiche wie die Polizei sind, bei denen man nicht die Augen verschließen darf. Und wir wollen auch wissen, wann, wie und warum sich menschenfeindliche Einstellungen in der Dienstzeit entwickeln und verfestigen.

Bei all dem gilt aber: Jede noch so gute Studie kann nur ein kleiner Baustein in einem Gesamtkonzept zum Umgang mit Verfassungsfeinden im Staatsdienst sein – entscheidend ist nicht nur das Wissen, sondern vor allem das Handeln. Es braucht nicht nur mehr Informationen, sondern vor allem sichtbare Reaktionen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir haben im Gesamtkonzept Rechtsextremismus als Landtag ein konsequentes Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst eingefordert. Ich erwarte, dass die Staatsregierung im fertigen Konzept eindeutig darstellt, wie sie Verfassungsfeinde im Staatsdienst konkret identifiziert und im Falle des Falles schnellstmöglich aus dem selbigen entfernt.

Das Innenministerium hat eine Koordinationsstelle für interne Extremismusprävention und -bekämpfung eingerichtet, die ebenfalls ein Lagebild erstellen soll und anonyme Hinweise entgegennimmt. Das ist ein Novum in Sachsen.

Im Koalitionsvertrag haben wir zudem die Erstellung eines Leitbildes für die Polizei vereinbart, welches auch in Aus- und Weiterbildung klarmacht: Die Polizei muss eine über jeden Zweifel erhabene Institution sein, wenn es um den Schutz unseres freiheitlichen Rechtsstaates und seiner Werteordnung geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich könnte es mir jetzt einfach machen. Ich könnte dem Antrag einfach zustimmen und sagen, wir haben damit klar gemacht, was wir als BÜNDNISGRÜNE eigentlich wollen. Aber das Problem ist zu gravierend und zu komplex, als dass wir uns mit dem einfachsten Weg, dem der bloßen Proklamation, zufriedengeben dürfen.

Wir BÜNDNISGRÜNE werden deshalb weiterhin für fundierte wissenschaftliche Analysen zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Sicherheitsbehörden eintreten – und zwar unabhängig von der Abstimmung dieses Antrages – und wir werden deutlich machen, dass Sachsen das Beste aus der Seehofer-Studie rausholen muss, indem es sich mit eigenen Fragekomplexen an ihr beteiligt. Das ist meine klare und unmissverständliche Erwartungshaltung an das Innenministerium.

Und wir werden uns in dieser Koalition stets für ein klares Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst einsetzen und ebenso dafür, dass alle, die in diesem Land Verantwortung tragen, jederzeit und überall ihre Stimme gegen Menschenfeindlichkeit erheben.

Vielen Dank!