Rechte Richter in Sachsen. Verfassungsfeinde in den eigenen Reihen? am 24.10.2023 in Leipzig

Nach der Veranstaltung in Dresden am 27.3.2023 diskutierten der innen- und rechtspolitische Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion Valentin Lippmann und Dr. Joachim Wagner, Jurist und Autor, im Leipziger Grünen Quartier erneut über die Herausforderungen an die Justiz zum Schutz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen.

Herr Dr. Wagner gab einen spannenden Einblick in seine bundesweiten Recherchen zu seinem Buch „Rechte Richter“. Die aktuellen Fälle in Berlin und Sachsen zeigen, dass rechtsextremes Gedankengut keinen Platz in der Justiz haben darf. Gleichzeitig erläuterte er nochmals anschaulich das Bild des Grundgesetzes von „politischen Richterinnen und Richtern“, die sich durchaus für die freiheitlich demokratische Rechtsordnung einsetzen müssen. Erst wenn sie die Grenzen zum Mäßigungsgebot und das Gebot politischer Neutralität überschreiten, müsse nach Auffassung von Herrn Dr. Wagner die Dienstaufsicht in den Gerichten schneller und konsequenter als bisher handeln. So berichtete er vom Umgang mit rechtslastigen Entscheidungen in Thüringen und warnte vor einem Einsickern rechtsextremen Gedankenguts in die Justiz.

Doch wie gelingt nicht nur die Bekämpfung des Rechtsextremismus von außen, sondern auch die Bekämpfung des Rechtsextremismus in den eigenen Reihen? Die Frage betrifft nicht nur Berufs-, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Gefragt sind Mechanismen zum Schutz der Demokratie und Justiz von der Ausbildung von Juristinnen und Juristen bis hin zur Einstellung in den Justizdienst und einer möglichen Entlassung.

So konnte Valentin Lippmann in der folgenden Diskussion zu den Fragen der Schöffenwahl in Sachsen ebenso kundig Auskunft geben wie auch kritisch den Punkt einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Neueinstellungen in die Justiz erläutern. Mit den Anwesenden wurden sodann weitere gesetzliche Möglichkeiten und Grenzen der Schutzmechanismen diskutiert. Hier bedarf es der Nachschärfung von disziplinarrechtlichen Regelungen ebenso wie ein stärkeres Bewusstsein der Juristinnen und Juristen um die Bedeutung der wehrhaften Demokratie.