Lippmann: Sofortige Überprüfung aller Datenbanken und Stopp der Datenübermittlung an das BKA
Nach dem Bekanntwerden von möglicherweise Millionen rechtswidrig gespeicherter Daten in den Datenbanken des Bundeskriminalamts (BKA) erneuert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Forderung nach Überprüfung aller sächsischen Datenbanken und Übermittlungen von Daten sächsischer Bürgerinnen und Bürger an das BKA.
„Am Beispiel der entzogenen Akkreditierungen für Journalisten beim G20-Gipfel wird einmal mehr deutlich, welch Schindluder mit rechtswidrig gespeicherter Daten in Polizeidateien betrieben werden kann und wie weitreichend die Folgen sein können“, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion. „Die Unschuldsvermutung wird offenbar massenhaft ins Gegenteil verkehrt. Auch in Sachsen werden Personendaten über zehn Jahre in den polizeilichen Datenbanken gespeichert, auch dann, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist. Mir sind Fälle bekannt, in denen Betroffene, auch acht Jahre nachdem Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurden, noch als ‚Gewalttäter links‘ oder ‚Sport‘ geführt werden.“
„Wir GRÜNEN haben deshalb eine Überprüfung sämtlicher Datenbanken der Polizei und des Verfassungsschutzes gefordert. Einen entsprechenden Antrag (Drs 6/5672) hat die Koalition von CDU und SPD erst im Mai 2017 im Landtag abgelehnt. Ich kann nur hoffen, dass Innenminister Markus Ulbig nun endlich eine unabhängige Überprüfung der Dateien vornehmen lässt.“
„Darüber hinaus fordere ich den Innenminister auf, bis auf Weiteres alle Übermittlungen von Personendaten an Dateien des BKA zu stoppen und den Datenbesitz Sachsens in den BKA-Dateien zu überprüfen. Laut Auskunft des Innenministers auf eine Kleine Anfrage von mir im Januar 2017 (Drs 6/7925) wurde etwa an die in der Diskussion stehende Datenbank ‚Innere Sicherheit‘ eine hohe vierstellige Zahl von Personendatensätzen übermittelt. Darüber hinaus sind etwa in der Datenbank ‚Erkennungsdienst‘ über 58.445 Personen gespeichert, die von sächsischen Ermittlern an das BKA geliefert wurden. Auch in der Datei ‚Kriminalaktennachweis-KANN‘ befinden sich fast 37.000 Personendatensätze.“
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