Sachsen erweitert Einsatz der Bodycam und führt Kontrollquittungen ein

Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes“ (Drs 7/16247) beschlossen.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Unser freiheitlicher Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Polizei, der alle Menschen vertrauen können. Deshalb haben wir in dieser Legislatur zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die effektive Kontrolle polizeilicher Arbeit zu stärken. Durch die Kontrollquittung erleichtern wir nun Betroffenen den Nachweis über die Durchführung einer Kontrolle. Das schafft Transparenz und ermöglicht eine nachträgliche Überprüfung, ob entsprechende Kontrollen diskriminierend waren.“

„Die Bodycam wird von den Beamtinnen und Beamten schon jetzt regelmäßig zur Eigen- oder Beweissicherung eingesetzt. Nun weiten wir den Einsatz auch auf die Androhung und Durchführung unmittelbaren Zwangs aus. Dadurch wird die Bodycam ein Mittel, um polizeiliches Verhalten in häufig sehr schnellen und unübersichtlichen Situationen anschließend überprüfen zu können. So kann gegebenenfalls rechtswidriges Handeln nachgewiesen und der Schutz der Bürgerrechte verbessert werden. Ich freue mich sehr, dass wir diese wichtigen Änderungen noch umgesetzt und weitere Meilensteine für einen modernen und transparenten Freistaat erreicht haben.“

Weitere Informationen:

>> Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann: „Eine transparente, demokratische Polizei ist ein wesentlicher Pfeiler unser aller Freiheit“