Tätigkeitsbericht der Sächsischen Datenschutzbeauftragten – Wichtiges Instrument zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat heute im Plenum des Sächsischen Landtages ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Seit knapp vierzig Jahren dient das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehr gegen einen übergriffigen Staat und den Schutz unserer Daten. In Zeiten, in denen eine zunehmende Überwachung mittels moderner Technologien keine Dystopie mehr, sondern tatsächlich möglich ist, ist genaues Hinschauen unerlässlich. In diesem Sinne danke ich Dr. Juliane Hundert für ihren nun vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021.“

„Der Bericht zeigt, dass es in Sachen Datenschutz auch im Freistaat noch Nachholbedarf gibt. Das gilt sowohl für die rechtlichen Grundlagen als auch für die Umsetzung. Insbesondere bei der Erhebung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wie beispielsweise Maßnahmen der automatischen Gesichtserkennung, braucht es eine klare und restriktive Rechtsgrundlage. Der Schutz persönlicher Daten dient der Selbstbestimmung der Einzelnen – sie sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Umso wichtiger ist der Bericht einer unabhängigen Behörde, die staatliche Maßnahmen kritisch begleitet und Verstöße deutlich benennt. So kann gewährleistet werden, dass Bürgerinnen und Bürger nicht zu bloßen Informationsobjekten verkommen.“

Weitere Informationen:

>> Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann: „Kritischer Blick auf staatliches Handeln insbesondere im Bereich Datenschutz ist elementar“