„Die sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft hat die Gefahr, die von den handelnden Personen der Terrorgruppe Freital ausging, zu lange unterschätzt.“ Zu dieser Einschätzung gelangt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach Auswertung der Antworten von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf zwei Kleine Anfragen zu den Ermittlungen gegen die Mitglieder der Terrorgruppe.
„Bereits nach den Anschlägen auf ein Wahlkreisbüro und eine Asylunterkunft am 20. September 2015 hatten Polizei, Staatsanwaltschaft und der Generalbundesanwalt einen Teil der Beschuldigten in Verdacht. Nicht umsonst wurden bereits seit dem 12. bzw. 14. Oktober 2015 − also Tage vor dem Anschlag auf das alternative Wohnprojekt am 19. Oktober und dem Anschlag auf eine Asylunterkunft am 1. November − die Telefongespräche zweier Beschuldigter überwacht und Internetverbindungen ausgewertet. Dass diese Erkenntnisse nicht unmittelbar ausgewertet wurden, war ein folgenreiches Versäumnis.“
„Auch das nicht wegen versuchten Mordes ermittelt wurde, zeigt, dass sächsische Behörden die Sprengkraft der verwendeten Böller und die Radikalisierung der Gruppe zuerst nicht hinreichend ernst genommen haben. Allein dass die Beschuldigten strafrechtlich keine unbeschriebenen Blätter waren, hätte aufhorchen lassen müssen.“
„Die Strukturen der Gruppe lagen spätestens seit dem Auftauchen des ominösen Zeugen offen. Dieser Zeuge, soweitist nun klar, war kein verdeckter Ermittler der Polizei gewesen. Ob der Zeuge für eine sächsische oder andere Behörde gearbeitet hat, werden wir wohl nie erfahren. Laut Auskunft des Justizministers werden in Sachsen angeblich keine verdeckten Ermittler bei politisch motivierter Kriminalität eingesetzt. Hier wird sich wohl auf die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes verlassen. Dies ist in Anbetracht der offensichtlichen Unzulänglichkeiten des Verfassungsschutzes allerdings die schlechteste aller Lösungen.“