Urteil Verfassungsgerichtshof – Guter Tag für die Rechte der Oppositionsparteien

Rechtsextremismus

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen, wonach der Haushalts- und Finanzausschuss im Jahr 2015 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen das Anhörungsrecht der Fraktion DIE LINKE verletzt hat, erklärt Valentin Lippmann, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das ist ein guter Tag für die Rechte der Oppositionsparteien im Sächsischen Landtag, deren Minderheitenrechte mit dem Urteil gestärkt wurden. Der Verfassungsgerichtshof hat der Mehrheit im Sächsischen Landtag ins Stammbuch geschrieben, dass das allen Abgeordneten und Fraktion im Landtag zustehende Recht auf Chancengleichheit auch dann gewährt werden muss, wenn sie sich in der Minderheit befinden. Der CDU, die in Sachsen noch nie in der Opposition war, muss das offensichtlich ein Gericht ab und an mal erklären.“

„Für die Zukunft erwarte ich von den regierungstragenden Fraktionen, dass sie die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Opposition achten und nicht nach Gutsherrenart verletzen.“