Heute hat der Verfassungsgerichtshof über den Normenkontrollantrag von Abgeordneten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE im Sächsischen Landtag entschieden.
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, schätzt die Entscheidung ein:
„Das Urteil ist ein Erfolg für die Freiheitsrechte in Sachsen. Der Verfassungsgerichtshof hat schwere Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Datenschutz weit im Vorfeld von Straftaten für verfassungswidrig erklärt und die Videoüberwachung im öffentlichen Raum eingeschränkt. Mit der Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber klare Grenzen für die Ausgestaltung polizeilicher Befugnisse gesetzt.„
„Insbesondere die Verlagerung von polizeilichen Befugnissen weit ins Vorfeld von Gefahren und Straftaten war einer der Hauptpunkte unseres Normenkontrollantrages, da dies einen eklatanten Eingriff in die Bürgerrechte darstellt. Diesen zentralen Irrweg der Innenpolitik der Vorgängerkoalition hat der Verfassungsgerichtshof nun beendet und ausufernden und entgrenzten polizeilichen Befugnissen einen Riegel vorgeschoben.“
„Über eine andere zentrale Kritik am Polizeigesetz hat der Verfassungsgerichtshof gar nicht mehr entscheiden müssen. Der Paragraf 59 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz, der die biometrische Videoüberwachung zur Verhütung grenzüberschreitender Kriminalität ermöglichte, ist zum 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten und wird nicht wieder das Licht der Welt erblicken.“
Weiter betont Lippmann: „Auch in Hinblick auf die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen gemäß Paragraf 30 Absatz 1 Nr. 2 Sächsisches Polizeibehördengesetz ist das Urteil aus unserer Sicht ein Erfolg. Denn die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben klargestellt, dass Anlass, Zweck und Grenzen der Maßnahme im Gesetz bestimmt sein müssen und dass dies nicht der Einschätzung der einzelnen Polizeibehörden obliegen darf. Ebenso sind Teil der Datenverarbeitungsbefugnisse der Polizei beanstandet worden.“
„Das heutige Urteil ist vermutlich nicht das letzte in Sachen Sächsisches Polizeigesetz – auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind noch Verfassungsbeschwerden anhängig. Es ist jedoch ein Meilenstein in der ständigen Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit.“