Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, dass das ausgesprochene Verbot für alle Demonstrationen in Heidenau offensichtlich rechtswidrig sei, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Ich begrüße den Beschluss des Verwaltungsgerichtes ausdrücklich.“ „Es gibt mir den Glauben an das Funktionieren des Rechtsstaates zurück. Ich erwarte von Versammlungsbehörde und Polizei nunmehr eine wohlüberlegte Entscheidung, wie mit dem Urteil umgegangen wird. Sie haben die Möglichkeiten und Mittel, dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Heidenau doch noch zur Geltung zu verhelfen.“

„Dass Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Polizeipräsident Dieter Kroll in der Pressekonferenz heute keine Auskunft darüber geben wollten, wie viele Polizeikräfte von Bund und Ländern angefordert wurden, ist höchst problematisch. Gerade das kritisierte das Verwaltungsgericht Dresden, indem es ausführte, dass der polizeiliche Notstand nicht hinreichend belegt worden sei. Die Gefahrenprognose der Polizei stütze sich lediglich auf die Ereignisse der vergangenen Woche. Auch das das Versammlungsverbot das letzte Mittel gewesen sei, wurde wohl nicht ausreichend dargetan.“

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