Wachpolizei − GRÜNE lehnen Ausweitung der Aufgaben der Wachpolizei ab

Zu den Plänen der Koalition, die Wachpolizei künftig an Streifenfahrten und -gängen der Polizei zu beteiligen und auch über das Jahr 2020 hinaus einzusetzen (siehe Freie Presse vom Tage (12.10.17), erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Dass die Koalition die Wachpolizei nun − nicht einmal zwei Jahre nach Einführung der Wachpolizei und weit vor der im Gesetz vorgesehenen Evaluierung − zur Dauerlösung mit erweiterten Aufgaben ausbauen will, kommt einer Kapitulation vor den Personalproblemen bei der Polizei gleich. Eine solche Ausweitung der Aufgaben der Wachpolizei lehne ich ab.“
„Nicht ohne Grund sind die Einsätze der Wachpolizei laut Gesetz auf Objektschutz und Personenüberwachung  begrenzt. Es handelt sich dabei um wenig gefahrengeneigte Aufgabenbereiche, so dass etwa der Einsatz von Schusswaffen relativ selten ist.“

„Wir GRÜNEN haben die Einführung der Wachpolizei von Anfang an kritisiert. Wir sind überzeugt, dass der Einsatz einer bewaffneten Wachpolizei nach nur 12-wöchiger Ausbildung im hohen Maße gefährlich ist. Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols muss Beamtinnen und Beamten vorbehalten bleiben, die über eine gute Ausbildung verfügen. Mit der Ausweitung des zeitlichen Einsatzes und der Aufgaben würde die Koalition das bei der Einführung der Wachpolizei gegebene Versprechen brechen, genau derartiges nicht zu planen. Die damaligen Beteuerungen scheinen sich nun als Lüge zu entlarven.“