Kann die von CDU und SPD geplante Wachpolizei reguläre Polizeibeamte für anderen Aufgaben freilenken?
Daran sind gehörige Zweifel angebracht, wie das Innenministeriums jetzt auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) bestätigen musste.
„Lediglich 28 Polizisten sind laut Innenministerium in Sachsen überhaupt für Objektschutzaufgaben eingeteilt“, erläutert Lippmann, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, die Ergebnisse seiner Anfrage. „Dazu kommt lediglich noch der Objektschutz für Landtag, Staatskanzlei und US-Konsulat. Die Annahme, dass eine erhebliche Anzahl von Polizeivollzugsbeamten im Objektschutz tätig sind, die durch die Wachpolizei für andere Aufgaben freigelenkt werden könnten, erweist sich als pure Illusion. Die behauptete große Entlastung der Polizei zerplatzt vor dem Hintergrund der realen Zahlen wie eine Seifenblase.“
„Meine Befürchtungen, dass die Wachaufgaben sich vor allem auf den Schutz von Flüchtlingsunterkünften beziehen, sehe ich nach dieser Antwort leider bestätigt. Gerade in diesem Bereich ist es aber mehr als riskant, auf unzureichend ausgebildete Wachpolizisten zu setzen. Unabhängig davon lehnen wir die Übertragung des Gewaltmonopols auf Personen mit so geringen Kenntnissen des Polizeirechts und so wenig Erfahrung im Umgang mit den Zwangsmitteln der Polizei ab. Wer in Sachsen Waffen gegen Menschen einsetzen darf, darf nicht in einem Schnellkurs von drei Monaten ausgebildet werden.“
Hintergrund der Anfrage des Abgeordneten ist der Gesetzentwurf von CDU- und SPD-Fraktion zur Einführung einer Sächsischen Wachpolizei. Die Koalition geht davon aus, dass durch den Einsatz der Wachpolizei im Objektschutz reguläre Polizisten für andere Aufgaben frei werden.
Die öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes findet am Freitag, 6. November, um 15.00 Uhr im Plenarsaal des Sächsischen Landtags statt. Die GRÜNE-Fraktion konnte Rechtsanwalt Dr. Thomas Giesen, ehemaliger Sächsischer Datenschutzbeauftragter, als Sachverständigen gewinnen.
Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann GRÜNE (GRÜNE) „Durch Polizei bewachte Liegenschaften“ (Drs 6/2786)
„Gesetz über den Sächsischen Wachpolizeidienst“ Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD (Drs 6/2782)
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