Wo leben wir eigentlich, wenn eines der zentralen Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger unter das permanente Damoklesschwert der Verfügbarkeit durch Sicherheitsbehörden gestellt wird?

– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

das Recht, sich friedlich zu versammeln, ist eines unserer wichtigsten Grundrechte. Die Versammlungsfreiheit ist – so dass Bundesverfassungsgericht – als „Freiheit der kollektiven Meinungskundgabe“ konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung. Es ein „Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“.

Wir erleben derzeit, dass die sächsischen Bürgerinnen und Bürger ihr Versammlungsrecht und ihr Recht, ihre Meinung frei zu äußern, gerne und häufig wahrnehmen. Das gilt auch für Versammlungen, von Nazis und Rassisten.

Zur bitteren Erkenntniss der letzten Wochen gehört aber, dass das Versammlungsrecht in Sachsen mittlerweile faktisch zur vollständigen Disposition durch die Sicherheitsbehörden gestellt wird. Nach dem bis heute immer noch nicht geklärten Versammlungsverbot am 19. Januar und dem Versammlungsverbot am 9. Februar in Leipzig folgte der bisherige Gipfel mit der Allgemeinverfügung in Heidenau.

Wo leben wir eigentlich, wenn ausgerechnet eines der zentralen Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat unter dem permanenten Damoklesschwert der faktischen Disposition durch die Sicherheitsbehörden gestellt wird? Und selbst, wenn wir das terrorgefahrinduzierte Verbot in Dresden außen vor lassen: Zwei Versammlungsverbote aufgrund eines polizeilichen Notstandes innerhalb von sechs Monaten. Jedem anderen Land, das so verfährt, würden Sie alle mangelnde Rechtstaatlichkeit vorwerfen – wahrscheinlich würde auch das Wort Bananenrepublik fallen. Das Problem ist nur: wir reden hier über Sachsen.

Die Rechtsfigur des polizeilichen Notstandes ist augenscheinlich nicht mehr die absolute Ausnahme in Sachsen. Es gilt, jetzt endlich zu handeln. In dieser Frage ist es schon längst 5 nach 12. Aus der Blamage mit Ansage, die wir uns vor dem Bundesverfassungsgericht eingehandelt haben, müssen dringend und umfassend die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir erleben eine Polizei, die in Anbetracht der vielen Aufgaben, die sie gerade zu bewältigen hat, vollkommen überfordert sein muss.

Seit Jahren wird Sachsens Polizei kaputt gespart. Der Stellenabbau erst unter schwarz-rot und dann unter schwarz-gelb wurde in einem Maße betrieben, der heute dazu führt, dass nicht mehr ausreichend Polizeibedienstete vorhanden sind, um an sich vollkommen normale Demonstrationsgeschehen (drei angemeldete Versammlungen an zwei Tagen an einem Ort) abzusichern. Damit wurden die Grundlagen dafür gelegt, dass wir uns leider heute hier über die Gewährung eines Grundrechtes unterhalten müssen.

Kommen wir daher zu der Frage, wie wir künftig in Sachsen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit zur Geltung verhelfen können!

Wir brauchen jetzt ein Konzept zur Gewährleistung der Versammlungsfreiheit in Sachsen. So etwas in einem demokratischen Rechtsstaat fordern zu müssen, verbietet sich eigentlich. Es ist aber in Sachsen notwendig.

In diesem Konzept muss die Frage erörtert werden, wie wir jetzt die ausreichenden Polizeikräfte zur Absicherung der Versammlungslagen in Sachsen – auch durch die Hilfe anderer Länder – absichern können. Fakt ist: Das System des bundesweiten Kräfteaustausches ist doch faktisch zusammengebrochen. Deswegen braucht es jetzt bundesweit eine Vereinbarung über prioritäre Einsatzlagen. Als ich das im letzten Plenum vorgetragen habe, hat der stellvertretende Ministerpräsident noch neben mir gerufen, dass wir für sowas keine Zeit hätten. Jetzt fordert der Ministerpräsident eine Auseinandersetzung mit der Frage von Fußballspielen. Ja endlich ist man in der Regierung aufgewacht. Der Ministerpräsident hat den Ball aufgenommen, als er vergangenes Wochenende die Frage zuspitzte, wie viel Polizei wir zur Absicherung von Fußballspielen benötigen. JA, richtig: Die Länder müssen diese Debatte jetzt führen, so schmerzlich sie ist.

Und Herr Innenminister ich richte mich jetzt an Sie in ihrer Eigenschaft als Versammlungsminister. Wie kommen Sie eigentlich vor dem Hintergrund der Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Sachsen auf die Idee, Grenzkontrollen zu befürworten? Das ist absurd. Die komplette Bundespolizei ist jetzt mit einer weitegehend nutzlosen Maßnahme beschäftigt, wodurch Amtshilfeersuchen leer laufen werden und nachhaltig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in der gesamten Bundesrepublik gefährdet wird. Wenn das Routine wird, werden mehr Versammlungsverbote folgen. Da erwarte ich Kritik von Ihnen und nicht ein Begrüßen der Maßnahme.

Neben der kurzfristigen Verständigung über die Prioritäten bei der Polizei muss endlich der Wille da sein, mehr Polizei auszubilden und einzustellen. Mit der Ablehnung unserer Anträge im Haushalt dazu haben wir ein wertvolles Jahr verloren. Wir stehen nämlich vor der Frage, wie wir die nächsten drei Jahre durchhalten. Hier wurde wertvolle Zeit verschenkt. Ich hoffe, die Erkenntnis erreicht sie jetzt. Es ist noch nicht zu spät für ein Umsteuern, allerdings ist es allerhöchste Zeit.

Dem Antrag der LINKEN stimmen wir zu. Ich hoffe, wir bekommen die Antworten zu den Hintergründen der polizeilichen Notstande spätesten in der Stellungnahme der Staatregierung zu unserem Antrag…

Danke!

19. Sitzung des Sächsischen Landtags, 16. September 2015, TOP 6

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