Zum Versammlungsverbot vom 19. 1.

Zur heutigen Anhörung auf Antrag der Fraktionen GRÜNE und LINKE zur Rechtmäßigkeit des ganztägigen Versammlungsverbots am 19. Januar 2015 wegen einer möglichen terroristischen Gefahr erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Verbot war ein Dammbruch bei der Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Das hat die Anhörung heute noch einmal deutlich gemacht.“

„Insbesondere die Nichtüberprüfbarkeit der tatsächlichen Hintergründe und der zugrunde liegenden Informationen von Nachrichtendiensten stellen das hohe Rechtsgut faktisch ins Belieben der Sicherheitsbehörden. Zudem kamen erhebliche Zweifel an der Alternativlosigkeit des Verbots auf – es hätte mildere Mittel mit dem Ziel der Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gegeben.“

„Die Anhörung hat zudem gezeigt, dass eine Wiederholungsgefahr jederzeit möglich ist. So führte der Dresdner Polizeipräsident Dieter Kroll aus, dass er eine solche Entscheidung unter ähnlichen Voraussetzungen wieder treffen würde, obwohl es erhebliche Zweifel daran gibt, ob er formell für die Anordnung des Versammlungsverbots überhaupt zuständig war. Ich fordere deshalb Innenminister Markus Ulbig auf, den gesamten Sachverhalt gemeinsam mit der Polizei auszuwerten und damit sicherzustellen, dass sich die Polizei in derart schwierigen Fragen auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung bewegt. Wir brauchen auch eine Debatte darüber, inwieweit die Versammlungsbehörden in der Lage sein müssen, Einsicht in geheime Informationen zu erhalten, damit diese die notwendigen Informationen für ihre Entscheidungen tatsächlich erlangen können.“

Dr. Benjamin Rusteberg, Sachverständiger der GRÜNEN-Fraktion, führte dazu aus, dass die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden oder deren Fachaufsicht, aber nicht die Polizeidirektion formell zuständig gewesen wäre. Dort hätte auch mit als geheim eingestuften Nachrichten umgegangen werden können. Gleiches gälte für die Information des Landtages, in dem unter Einhaltung des Geheimschutzes ebenfalls als geheim eingestufte Hinweise oder Unterlagen erörtert werden dürften.

„Das Urteil der Sachverständigen war heute nahezu einhellig: An der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit des Versammlungsverbots am 19. Januar bestehen, solange nicht detaillierte Informationen über die tatsächlichen Hintergründe und Umstände der Terrordrohung vorliegen, erhebliche Zweifel. Insbesondere die fehlende stichhaltige Begründung des Verbots und die mangelhafte Information des Landtags waren Kritikpunkte der Sachverständigen.“

„Höchst interessant war die Darstellung der Ereignisse vor dem Versammlungsverbot, zu denen der BKA-Beamte Sven Kurenbach und erstmals auch detailliert der Dresdner Polizeipräsident Kroll referierte. Insbesondere die geschilderten zeitlichen und organisatorischen Abläufe waren bislang unbekannt.“

„Dass es allerdings erst einer Anhörung der Opposition des Landtages bedurfte, um diese Informationen zu erhalten, ist wirklich ärgerlich. Eine frühere und umfassendere Information der Mitglieder des Landtags und der Öffentlichkeit hätte zu besserer Nachvollziehbarkeit der Entscheidung geführt.“