Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes am kommenden Donnerstag zum Thema in der Sitzung des Landtags (TOP 11).Mit dem Antrag ‚Ausverkauf der Bürgerrechte als Preis für die Sicherheit? Transparenz über geplante Grundrechtseingriffe herstellen – Märchen von der Notwendigkeit der Verschärfung von Sicherheitsgesetzen beenden‘ begehrt die Fraktion Auskunft darüber, wie sich einzelne neue Eingriffsbefugnisse, die die Polizei künftig erhalten soll, bereits in anderen Bundesländern oder bei der Bundespolizei bewährt haben. Die Landtagsfraktion will zudem wissen, inwieweit das Fehlen solcher Befugnisse in Sachsen Ermittlungen erschwert hat und welche besonderen Anforderungen die Sächsische Verfassung und das Grundgesetz an solche Eingriffsbefugnisse stellt.
„Die Vergangenheit lehrt uns, dass einmal eingeführte Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen nicht wieder rückgängig gemacht werden. Es sei denn, ein Gericht spricht ein Machtwort“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Aus diesem Grund fordern wir GRÜNEN vor der weiteren Verschärfungen der Sicherheitsgesetze eine sorgfältige Evaluation bestehender Befugnisse − auch in anderen Bundesländern − und eine gründliche Abwägung. Die Begründung, dass wir beispielsweise eine präventive Telekommunikationsüberwachung in Sachsen brauchen, weil andere Länder dies auch haben, überzeugt mich nicht im Geringsten. Die sächsische Polizei bekommt damit geheimdienstliche Befugnisse. Damit werden schwere Eingriffe in die Privatsphäre bereits weit in das Vorfeld einer Straftat verlegt. Dies betrifft alle sächsischen Bürgerinnen und Bürger, nicht nur potentielle Terroristen. Die Frage ist doch, wie man ein gute Aufgabenerledigung der Polizei erreichen kann und gleichzeitig so wenig wie möglich in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreift, die keine Straftaten begangen haben.“
„Genau an diese Frage knüpft unser Antrag an“, erläutert der Abgeordnete. „Wir fordern Innenminister Prof. Roland Wöller auf, darzulegen, aus welchen konkreten Gründen eine intelligente Videoüberwachung, eine präventive Telekommunikationsüberwachung, die stationäre automatisierte Kennzeichenerfassung, die Erhebung von Verkehrsdaten, Nutzungs- und Bestandsdaten und die Einführung der Fußfessel in Sachsen erforderlich sind. Wir GRÜNEN erwarten bei solch einschneidenden Eingriffen in die Bürgerrechte eine gründliche Auswertung bereits bestehender Befugnisse und eine transparente Begründung. So wird man möglicherweise auch zu dem Schluss kommen, dass auch Träger von Fußfesseln schwere Straftaten begehen können. Oder dass die durch die bereits bislang durchgeführte mobile Kennzeichenerfassung ermittelten Straftaten in keinem Verhältnis zur Anzahl überwachter Fahrzeuge und zum Aufwand stehen. Eine sorgfältige Evaluation muss Grundlage der aktuellen Debatte um das Polizeigesetz werden. Bloß weil andere Bundesländer Unsinn machen, kann das kein Argument sein, dem in Sachsen auch noch zu folgen.“
„In der vom Innenministerium im letzten Jahr abgegebenen Stellungnahme zu unserem Antrag wurde die geplanten Verschärfungen mit einer Harmonisierung der Rechtslage mit anderen Bundesländern begründet. Den Nachweis der Erforderlichkeit der Ausweitung polizeilicher Befugnisse blieb das Ministerium schuldig. Alleine das ist ein Grund, die Pläne zur Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes unverzüglich zu stoppen“, fordert Lippmann.