Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat nach langer Debatte mit den Stimmen von CDU und SPD grünes Licht für das neue Polizeigesetz gegeben und dem Landtag den Beschluss empfohlen. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„CDU und SPD halten ohne Sinn und Verstand am Frontalangriff auf die Bürgerrechte fest. Sie tun dies, obwohl das neue Polizeirecht die Sicherheitslage in Sachsen nicht verbessert. Vielmehr schafft es Befugnisse für eine massenhafte Überwachung von Menschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, zum Beispiel durch automatisierte Gesichtserkennung und Videoüberwachung. Zudem werden der Polizei immer mehr Befugnisse eingeräumt, die tiefe Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Das widerspricht fundamental unseren GRÜNEN-Vorstellungen des freiheitlichen Rechtsstaates.“
„Wir GRÜNEN halten dieses Gesetz in wesentlichen Punkten für verfassungswidrig. Es hätte spätestens nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur KFZ-Kennzeichenerfassung, aber auch vor dem Hintergrund der vielen anhängigen Verfahren gegen die Sicherheitsgesetze bundesweit, im Papierkorb verschwinden müssen. Ich bedaure, dass die Koalition im Ausschuss nicht einmal im Ansatz auf die Bedenken des Datenschutzbeauftragten eingegangen ist, der in Bezug auf die gesichtserkennende Videoüberwachung unserer verfassungsrechtlichen Bedenken teilt.“
„Leider ist heute im Ausschuss auch deutlich geworden, dass die Koalition nicht nur immer mehr Freiheitsrechte opfert, sondern sich auch weiterhin den vernünftigen und notwendigen Elementen einer modernen Polizeiarbeit, wie einer Kennzeichnungspflicht, verschließt.“
„Sollte die Koalition bis zum nächsten Plenum nicht noch der Geist der Freiheit überkommen, bleibt uns nur der Gang vor den Sächsischen Verfassungsgericht zur Überprüfung dieses Gesetzes.“
Informationsseite der GRÜNEN-Landtagsfraktion zum Polizeigesetz