
Dresden. Im Jahr 2017 sind in Sachsen 476 Funkzellenabfragen durchgeführt worden. Das sind 38 Funkzellenabfragen mehr als noch 2016 (438). Ein weiterer Anstieg ist nicht ausgeschlossen: Bis Mitte Juni 2018 wurden bereits 275 Funkzellenabfragen durchgeführt. Dies ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE).
„Die Zahl der Funkzellenabfragen ist im Vergleich zum hohen Niveau des Vorjahres noch einmal angestiegen. Mittlerweile scheinen die sächsischen Ermittlungsbehörden dieses Instrument inflationär zu verwenden, obwohl es eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist. Damit wird tagtäglich ohne deren Wissen in die Bürgerrechte von tausenden Sachsen eingegriffen, deren Daten bei den Funkzellenabfragen erfasst werden“, kritisiert Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Ich fordere Justizminister Sebastian Gemkow auf, gegenüber den Staatsanwaltschaften endlich darauf hinzuwirken, dass Funkzellenabfragen nur noch dann beantragt werden, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen absehbar keinen Erfolg mehr haben. Der massenhafte Eingriff in die Bürgerrechte darf nicht zur Standardmaßnahme in Sachsen werden. Die derzeitige Praxis ist nicht hinzunehmen.“
„Wir brauchen endlich wieder eine statistische Erfassung der Orte und Anlässe der durchgeführten Funkzellenabfragen. Es ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn diese Informationen weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können,“ bemängelt der Abgeordnete. „Somit wissen viele Betroffene gar nichts davon, dass ihre Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage erhoben wurden. Zudem fordere ich, dass in Sachsen endlich die Benachrichtigung der Betroffenen einer Funkzellenabfrage per SMS eingeführt wird, um die Betroffenen einfach informieren zu können.“
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