Dem vom Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) geforderten Ausbau der Kfz-Kennzeichenüberwachung (Bericht der Sächsischen Zeitung, 15.01.) teilt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, eine klare Absage:
„Die bislang in Sachsen eingesetzten mobilen Kfz-Scanner sind unverhältnismäßige, teure polizeiliche Überwachungsmethoden. Das haben die Statistiken über die festgestellten gestohlenen Kfz in den vergangenen Jahren deutlich offengelegt. Der Erfassung von 2 bis 3 Millionen Personen durch diese Scanner standen im Jahr 2018 gerade einmal 29 festgestellte Autodiebstähle oder -unterschlagungen gegenüber. Damit stehen die mit der Erfassung einhergehenden Grundrechtseingriffe vollkommen außer Verhältnis zum Ermittlungserfolg. Anstatt das einzusehen, will der Innenminister nun ein untaugliches System noch weiter ausbauen.“
„Daran ändert auch die Errichtung von stationären Scannern nichts − im Gegenteil: Damit geht eine weitaus größere Erfassung von Autos und personenbezogenen Daten einher. Wo sich die Polizei bislang auf dem Weg machen und die Geräte aufbauen musste, soll dieser Aufwand künftig wegfallen. Damit fällt aber auch die Kontrollfunktion und die mit jedem Einsatz zu beantwortende Frage weg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Das wird dazu führen, dass die Kontrollen nicht mehr stichprobenartig auf einzelnen Straßen durchgeführt werden, sondern durchgängig und flächendeckend. In der Folge werden tausende Kennzeichen in Sachsen pro Stunde gescannt, ohne dass dieser Grundrechtseingriff einen Mehrwert für unsere Sicherheit bringt.“
„Die stationären Kfz-Scanner lösen zudem das Personalproblem der sächsischen Polizei nicht. Denn gerade für das Auffinden gestohlener Fahrzeuge bedarf es Personal für eine erhöhte Polizeipräsenz und verstärkten Kontrollen von auffälligen Kfz Der Einsatz von Personal wäre nicht nur der effektivste, sondern auch am wenigsten eingriffsintensivste Weg.“
„Ich fordere die Koalition von CDU und SPD nochmals auf, dass eingebrachte Polizeigesetz und seine Verschärfungen auch im Bereich der massenhaften Kennzeichenüberwachung nicht zu verabschieden.“
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