BVerfG-Beschluss zu automatisierter Kennzeichenkontrolle – Entwurf zum neuen Polizeigesetz in Sachsen muss sofort zurückgezogen werden

Foto: Grünes Büro Valentin Lippmann

Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, wonach automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig sind, fordert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Koalition muss den Gesetzentwurf für ein neues Polizeigesetz von der Tagesordnung des Innenausschusses nächste Woche nehmen und die Staatsregierung den Entwurf des neuen Polizeigesetzes sofort zurückziehen. Nun muss dringend geklärt werden, ob die bisher in Sachsen geltenden Regelungen und auch die geplante Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung verfassungswidrig sind. Dafür spricht nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vieles. Auch in Sachsen werden jährlich rund zwei bis drei Millionen Personen durch diese KfZ-Scanner erfasst. Dieser massenhafte Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist unverhältnismäßig und muss schleunigst beendet werden. Jetzt ist Innehalten angesagt, statt schwere Eingriffe in die Bürgerrechte durchs Parlament zu peitschen.“

Weitere Informationen:

» Pressemitteilung des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) vom 15. Januar 2019:
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2019/ausbau-der-kfz-kennzeichenueberwachung-grundrechtseingriffe-stehen-in-keinem-verhaeltnis-zum-ermittlungserfolg/

» Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ‚Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig‘ (5. Februar 2019):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-008.html

» Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 – Aktenzeichen 1 BvR 142/15 -(Kfz-Kennzeichenkontrollen 2), veröffentlicht am 5. Februar 201:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/12/rs20181218_1bvr014215.pdf?__blob=publicationFile&v=1