Chemnitz/Videoüberwachung − GRÜNE: Maßnahme ist unverhältnismäßig und in Umfang und Ausmaß in Sachsen bislang einmalig − Podiumsdiskussion am Mittwoch, 15. August, 19 Uhr

Chemnitz/ Dresden. Zu der in diesem Herbst startenden Überwachung der Chemnitzer Innenstadt mit 38 Videokameras, auf die die Stadt, die Verkehrsbetriebe und die Polizei zugreifen können, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der heutigen Pressekonferenz der Stadt Chemnitz:

„Mit diesem Projekt wird eine anlasslose Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern in einer belebten Innenstadt begonnen, die in ihrem Umfang und ihrem Ausmaß in Sachsen bislang einmalig ist. Ich halte eine solch umfassende Videoüberwachung für vollkommen unverhältnismäßig. Sie greift in die Grundrechte tausender Menschen ein, die sich in der Chemnitzer Innenstadt zum Einkaufen oder zur Arbeit bewegen. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass geplant ist, dass die Polizei jederzeit auf die Kameras zugreifen kann, obwohl die Voraussetzungen, die das Polizeigesetz an eine solche polizeiliche Videoüberwachung stellt, nicht vorliegen.“

„Das Innenministerium konnte mir in der Antwort auf meine letzte Kleine Anfrage zu dem Thema nicht darlegen, warum die überwachten Straßen und Plätze besonders kriminalitätsbelastet sind. Ich muss derzeit davon ausgehen, dass die Polizei rechtswidrig auf die Bildübertragungen und Aufnahmen zugreifen soll, zumal das Datenschutzkonzept wohl noch immer nicht vorliegt.“

„Wir GRÜNEN lehnen eine solche flächendeckende Videoüberwachung ab. Videoüberwachung verhindert keine Straftaten, sondern verdrängt sie allenfalls. Sie gaukelt den Menschen eine Sicherheit vor, die es nicht gibt. Wenn nämlich keine Polizei vor Ort ist, die eingreift, wenn etwas passiert, dann nützt dem Opfer keine Videoüberwachung. Wir fordern daher eine wesentlich höhere Polizeipräsenz gerade in den Bereichen, in denen eine stärkere Kriminalitätsbelastung auftritt. Die geplante Videoüberwachung muss umgehend gestoppt werden. Notfalls muss der Sächsische Datenschutzbeauftragte dem Vorhaben einen Riegel vorschieben.“

Am Mittwoch, 15. August, 19 Uhr, veranstaltet die GRÜNE-Landtagsfraktion in Chemnitz die Podiumsdiskussion: „Garantieren Videokameras in Chemnitz mehr Sicherheit?“. Teilnehmer sind David Joram, Leiter Technischer Service, Chemnitzer Verkehrs-AG, der Chemnitzer Bürgermeister Miko Runkel sowie der GRÜNEN-Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann. Veranstaltungsort ist das All In – Bürgerhaus Rosenhof, Rosenhof 14, Chemnitz.

>> Der Chemnitzer Stadtrat soll kommende Woche über die Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Videoüberwachung entscheiden.  Vorlage der Stadt Chemnitz (siehe 1. pdf beim TOP 9.10)

>> Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE): ‚Live-Bild-Nutzung der konzipierten Videoüberwachung in Chemnitz durch die Polizei – Nachfrage zu Drs. 6/13439‘ (Drs. 6/13781)

Hintergrund:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte (DSB) hat einen » Maßstab für eine Videoüberwachung durch Kommunen entwickelt. Zudem müssen die Voraussetzungen für eine polizeiliche Videoüberwachung gegeben sein. Auch dazu hat der » DSB Position bezogen.

Sächsische Datenschutzbeauftragter: Videoüberwachung durch Kommunen und Videoüberwachung durch die Polizei

Frühere Antworten der Staatsregierung zu Kleinen Anfragen des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann zum Thema:

>> Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE): ‚Geplante Videoüberwachung in Chemnitz, zugleich Nachfrage zu Drs 6/9136‘ (Drs 6/13439)

>> Antwort von Innenminister Roland Wöller auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE): ‚Videoüberwachung der Zentralhaltestelle in Chemnitz‘ (Drs 6/9136)