Daten von Versammlungsanmeldern an den Verfassungsschutz? – In 271 Fällen wurden im Jahr 2019 personenbezogene Daten von Versammlungsanmeldern an das LfV übersandt

Die Übersendung von Versammlungsanmeldungen an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wie sie zuletzt in Plauen bekannt wurden, sind auch bei anderen Versammlungsbehörden in Sachsen offenbar an der Tagesordnung. Das geht aus der Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) hervor.

Danach übermittelten allein in diesem Jahr Städte und Landkreise in 271 Fällen die personenbezogenen Daten von Versammlungsanmeldern an das LfV. In 61 Fällen wurde auch der Versammlungsbescheid übersandt. Im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 1. Mai in Plauen wurden Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adressen der Anmelder, Leiter und Stellvertreter an das LfV übermittelt.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Das Ausmaß dieser rechtswidrigen Praxis ist erschreckend, denn Plauen ist kein Einzelfall. Allein in Dresden wurden laut der Antwort des Innenministers in 180 Fällen Daten von Versammlungsanmeldern an das LfV übersandt. Jede Person, die eine Versammlung anmeldet muss nun damit rechnen, dass ihre Daten beim Verfassungsschutz landen. Die Folgen für die Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit sind verheerend. Die Vorstellung, in den Datenbanken des Verfassungsschutzes zu landen, ist für viele Menschen zu Recht abschreckend. Diese Praxis schränkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich ein und muss sofort abgestellt werden.“

„Ich fordere daher Innenminister Wöller auf, die Löschung sämtlicher personenbezogener Daten beim LfV zu veranlassen, die aus der Übersendung von Versammlungsanzeigen und -bescheiden stammen. Er muss sicherstellen, dass die Städte und Landkreise solche Daten nicht mehr übersenden. Das Landesamt kann sich nicht darauf zurückziehen, die Daten nicht angefordert und sie sofort gelöscht zu haben. Es muss vielmehr Sorge dafür getragen werden, dass die Daten gar nicht erst übermittelt werden. Den Betroffenen kann ich nur empfehlen, Auskunft über die übermittelten und gespeicherten Daten sowie deren Löschung zu verlangen.“

Weitere Informationen:
Antwort von Innenminister Prof. Roland Wöller (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Übermittlung von Versammlungsbescheiden an das Landesamt für Verfassungsschutz‘ (Drs 6/18584):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=18584&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

Hintergrund:
Personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern dürfen nur ausnahmsweise an das LfV übermittelt werden. Bei Versammlungen ist dies in der Regel nicht der Fall. Auch für die Lageeinschätzung des LfV für die Versammlungsbehörden vor Ort ist es nicht erforderlich, solche Daten zu übermitteln. Die Speicherung der Daten liegt im Ermessen des LfV, Höchstspeicherfristen gibt es nur für Personen unter 18 Jahren. In Plauen wurden auch die personenbezogenen Daten der Anmelder von Versammlungen des Runden Tisches oder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das LfV übermittelt.

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