Der Abhörskandal in Leipzig und das nächste eingestellte Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Fußballgruppierung werden Thema im Verfassungs- und Rechtsausschuss

Die GRÜNE-Landtagsfraktion macht den Abhörskandal in Leipzig und das nun eingestellte nächste Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die Fußballgruppierung <<Ultra Youth>> zum Thema in der nächsten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses am Mittwoch, den 22. August, im Sächsischen Landtag.
„Das ziellose Ausspähen hunderter betroffener Personen, Rechtsanwälte und Journalisten muss endlich aufhören“, fordert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Die Generalstaatsanwaltschaft scheint auf Teufel komm raus eine linksextremistische kriminelle Vereinigung herbeikonstruieren zu wollen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum dies bereits das dritte Verfahren seit dem Jahr 2010 ist, was eingeleitet und nach massenhafter Überwachung von Personen und deren Telekommunikation eingestellt wird. Erneut konnte sich der Tatnachweis für die kriminelle Vereinigung nicht führen lassen.“
„Ich halte die Überwachung eines gesamten Phänomenbereichs bzw. eines Fußballumfelds ohne jegliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Struktur − insbesondere mit Blick auf die hohe Anzahl von Überwachungsmaßnahmen betroffener Personen − für rechtsstaatswidrig“, erklärt der Abgeordnete. „Justizminister Sebastian Gemkow muss sich fragen lassen, welche Konsequenzen er aus diesen Ermittlungen ziehen und wie er sächsische Bürgerinnen und Bürger künftig vor solchen Überwachungsmaßnahmen und überschießenden Ermittlungseifer von Staatsanwaltschaften bewahren wird. Die Lernfähigkeit der Ermittlungsbehörden aus vorherigen Fehlschlägen scheint nicht gegeben zu sein.“
Nach den Ermittlungen gegen die sog. Antifa-Sportgruppe, dass im Jahr 2010 eingeleitet und 2014 eingestellt wurde, wurde im Jahr 2012  ein weiteres Verfahren in der linken/Fußballfanszene und 2015 ein drittes um die Fangruppierung „Ultra Youth“ eingeleitet und 2016 bzw. 2018 erfolglos eingestellt. Einer der Beschuldigten der Ermittlungen im ersten Verfahren war auch Beschuldigter im dritten Verfahren und wurde damit über acht Jahre überwacht. Dies geht aus der Antwort des Justizministers auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Lippmann hervor.
„Auch das dritte Verfahren und der nunmehr bekannt gewordene Umfang der Strukturermittlungen im Bereich der Fußballszene/linken Szene seit dem Jahr 2015 stellt sich nach der Einstellung der Verfahren als unglaublicher Ermittlungsexzess dar“, kritisiert Lippmann. „Gegen 24 Personen, von denen bereits vier Beschuldigte im zweiten Ermittlungsverfahren im Umfeld des BSG Chemie waren, wurde wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Dabei wurden die Telefon von weiteren zehn Beschuldigten abgehört und in diesem Rahmen zu 484 Telekommunikationsanschlüssen Bestandsdaten, also die Inhaber der Anschlüsse, ermittelt. Insgesamt wurden 53.210 Telekommunikationsereignisse gespeichert. Von den Abhörmaßnahmen waren auch wieder mehrere hunderte Drittbetroffene und vier Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwälte und Verteidiger) betroffen.“
Hintergrund:
Bereits im Jahr 2016 hatte die Grüne Fraktion einen Antrag zum Abhörskandal in Leipzig eingereicht und im Landtag diskutiert. Bereits damals wurde bekannt, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren läuft, zu dem jedoch keine Auskünfte erteilt werden konnten.