Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag kommentiert die Ankündigung des Innenministers, Kommunen beim Ausbau der Videoüberwachung finanziell zu unterstützen:
„Ich halte dieses Angebot an die Kommunen für grob fahrlässig. Es suggeriert, dass die Kommunen alle rechtlichen Möglichkeiten haben, die öffentlichen Straßen und Plätze und die Bürgerinnen und Bürger, die sich darauf bewegen, nach Belieben zu überwachen. Ob eine Videoüberwachung zulässig ist, bedarf aber immer einer Einzelfallentscheidung. Diese ist unabhängig von einer finanziellen Förderung in Abwägung mit dem Grundrecht auf Datenschutz zu treffen.“
„Die Chemnitzer Videoüberwachung halte ich beispielsweise für rechtswidrig. Sie deckt einen unverhältnismäßig großen Raum ab und ist zur Gefahrenabwehr untauglich. Denn die Polizei schaut sich die Bilder überhaupt nicht live an. Diese Video-Überwachung gaukelt der Bevölkerung also eine Sicherheit vor, die sie überhaupt nicht gewährleisten kann. Das rechtswidrige Modell Chemnitz nun auf alle sächsischen Kommunen ausweiten zu wollen und dies auch noch finanziell zu unterstützen, zeigt, dass Innenminister Prof. Roland Wöller, der im Übrigen auch für das Datenschutzrecht im Freistaat zuständig ist, keinerlei Gespür für die Grundrechte und ihren erforderlichen Schutz hat. Das ist der Ausverkauf der Bürgerrechte.“