Foto: Grüner Landesverband Sachsen

Keine Einschränkungen bei Polizei-Bodycams − Innenminister kann nicht darlegen, wie die Erprobung läuft und wo und wann Bodycams tatsächlich eingesetzt werden

In der gestrigen Sitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtags wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Einsatz von Körperkameras (Bodycams) bei der Polizei in Sachsen sofort stoppen und anlasslose Kontrollen beschränken‘ mit dem Stimmen von CDU und SPD abgelehnt.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion:

„Innenminister Prof. Roland Wöller konnte in der gestrigen Sitzung nicht darlegen, wie die Erprobung läuft und an welchen Orten und zu welchen Gelegenheiten die Bodycams tatsächlich eingesetzt werden. Das ist umso ärgerlicher, als er sich mit dem Einsatz auf rechtlich ganz dünnem Eis bewegt. Der Versuch, das Pilotprojekt auf die allgemeinen Regelungen zur Videoüberwachung in Verbindung mit den sog. gefährlichen Orten zu stützen, steht auf tönernen Füßen. Das schafft nur Rechtsunsicherheit für die Betroffenen aber auch für die Polizeibediensteten, die die Bodycams tragen. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat in den letzten Jahren strenge Maßstäbe an den Einsatz von polizeilichen Videokameras gestellt. Warum ausgerechnet bei den Bodycams, über deren Einsatz ein einziger Polizeibeamter entscheidet, von diesen Anforderungen abgesehen werden kann, ist nicht nachvollziehbar.“

„Wir GRÜNEN sind nach wie vor der Auffassung, dass für diesen Eingriff in die Grundrechte auch von Bürgerinnen und Bürgern, die keine Straftaten begehen, derzeit keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Auch das geplante neue Polizeirecht sieht bisher keine spezielle Rechtsgrundlage vor. Wie ein Innenminister den weiteren Einsatz der Körperkameras auch künftig begründen will, bleibt daher sein Geheimnis. Das Projekt ist aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage unverzüglich zu stoppen.“

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Einsatz von Körperkameras (Bodycams) bei der Polizei in Sachsen sofort stoppen und anlasslose Kontrollen beschränken‘ (Drs. 6/12122)

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