Der Sächsische Landtag hat heute den Antrag „Kindgerechte Justiz – besondere Schutzbedürftigkeit beachten“ (Drs 7/13914) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD beschlossen.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Verfassung, Recht und Justiz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ob als Beteiligte in einem Familienverfahren oder als Zeuge bzw. Zeugin in einem Strafverfahren – nicht selten sind Kinder und Jugendliche Teil von Gerichtsverfahren. Unser Ziel ist es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in jeder Verfahrenslage angemessen zu berücksichtigen und zu schützen. Deshalb greifen wir mit unserem Koalitionsantrag bereits gut funktionierende Beispiele auf und wollen diese im Freistaat Sachsen verstetigen.“
Mit dem Antrag wollen wir als Koalition:
das Modell der Childhood-Häuser in ressortübergreifender Verantwortung stärken,
das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung ausbauen,
die Verfügbarkeit von leicht verständlichen Informationen über Justiz und Rechtstaat für Kinder und Jugendliche verbessern und
die Gerichte so ausstatten, dass sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Verfahren gewährleisten können,
u.a. durch eine flächendeckende Ausstattung von Gerichtsgebäuden mit Videotechnik, um Kindern und Jugendliche traumatisierende Mehrfachvernehmungen möglichst zu ersparen, und
flächendeckend altersgerecht eingerichtete Aufenthalts- und Rückzugsorte in Gerichtsgebäuden für Kinder und Jugendliche.
Abschließend betont Lippmann: „Mit dem Antrag bekräftigen wir zudem die Forderung nach einer Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richtern zu kindlicher Entwicklung. Nur wenn wir tatsächlich überall im Land Gerichtsverfahren haben, die auf Alter, Reife und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen, können wir ihre Rechte umfassend schützen und ihr Vertrauen in unser Justizsystem stärken.“
Weitere Informationen:
In der sächsischen Justiz gibt es bereits diverse Ansätze in der ordentlichen und Fachgerichtsbarkeit. Seit 2018 existiert im Freistaat zum Beispiel mit dem bundesweit ersten Childhood-Haus an der Universitätsklinik in Leipzig ein besonderes Kompetenzzentrum für von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche, das einen interdisziplinären Ansatz verfolgt und so Mehrfachvernehmungen von minderjährigen Opfern weitgehend vermeidet.
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