Zur Anhörung des Gesetzentwurfs für ein neues sächsisches Polizeirecht in der Innenausschusssitzung des Sächsischen Landtags am heutigen Tage erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wie nicht anders zu erwarten, war diese Sachverständigenanhörung ein Wunschkonzert hinsichtlich noch massiverer Einschränkungen der Bürgerrechte. Denn zur Anhörung waren vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Polizeigewerkschaften und der Sicherheitsbehörden geladen.“
„Die geforderte Einführung der Quellen-TKÜ oder der Online-Durchsuchung wäre ein massiver Schlag gegen die Freiheitsrechte. Schon jetzt ist der Gesetzentwurf in wichtigen Teilen nach Auffassung mehrerer Sachverständiger verfassungswidrig. Er schützt die Grundrechte nicht hinreichend und räumt der Polizei vollkommen unverhältnismäßige Eingriffsbefugnisse ein.“
So bezeichnete der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige Polizeirechtler Prof. Clemens Arzt (Berlin) beispielsweise die Regelung über die intelligente Videoüberwachung im grenznahen Raum als viel zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Generell würde mit dem Gesetzentwurf zunehmend Verfolgungsvorsorge betrieben, also Maßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die vielleicht irgendwann mal verdächtigt werden könnten. In einem liberalen Rechtsstaat haben die Menschen aber den Anspruch von den Sicherheitsbehörden unbehelligt zu bleiben, wenn sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.
Auch die Vertreterin von Amnesty International und der Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisierten die Verlagerung der Befugnisse in das Gefahrenvorfeld und die damit einher gehende unverhältnismäßige Beschränkung der Menschen- und Grundrechte.
„Die heutige Anhörung hat meine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das geplante Polizeirecht noch weiter verstärkt. Insbesondere die Vehemenz, mit der die Vertreterinnen und Vertreter der Polizei Eingriffsbefugnisse forderten, ohne im Ansatz ein Problembewusstsein für den massenhaften Eingriff in Grundrechte aufgrund der Regelungen zu zeigen, hat mir noch einmal die Motivation des gesamten Gesetzgebungsverfahrens deutlich gemacht: Eine angebliche abstrakte Sicherheit wird über die Freiheit jedes einzelnen gestellt. Die Grundrechte werden so immer weiter ausgehöhlt.“
Auch im zweiten Teil der Anhörung zur Neuregelung des Datenschutzrechts wurde nicht mit Kritik gespart. Die Beschränkung der Kompetenzen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Durchsetzung des Datenschutzrechts seien europarechtswidrig und verstießen teilweise auch gegen Verfassungsrecht.
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