Das sächsische Versammlungsrecht muss dringend reformiert werden. Das war das Ergebnis der heutigen Experten-Anhörung des GRÜNEN Gesetzentwurfs über die „Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ im Innenausschuss des Sächsischen Landtags.
„Die Sachverständigen waren sich einig, dass die Novellierung notwendig ist, um das Versammlungsrecht auf verfassungsrechtliche Füße zu stellen und Klarheit in der Anwendung zu schaffen“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Clemens Arzt begrüßte den Gesetzentwurf als „der Versammlungsfreiheit gewidmet“ und sah ihn als beispielhaft für eine Weiterentwicklung des Versammlungsrechts auch für andere Bundesländer an. Prof. Dr. Ralf Poscher unterstrich die Wichtigkeit, konkrete Versammlungsstraftaten zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Auch die Polizei habe daran grundsätzlich ein Interesse, weil sie damit von eskalierenden Maßnahmen absehen könne.
Die Sachverständigenanhörung zeigte, dass es noch einige weitere Möglichkeiten hin zu einer umfassenden Liberalisierung im Versammlungsrecht gibt. „Unser Ziel, das Versammlungsrecht zu modernisieren, für mehr Kooperation, mehr Freiheit und weniger Verbote zu sorgen, ging einigen Sachverständigen nicht weit genug. Sie kritisierten insbesondere das Uniform- oder Vermummungsverbot und hätten dieses gern gestrichen. Auch die weiterhin im Gesetz geregelte Möglichkeit von Übersichtsaufnahmen und die in allen Versammlungsgesetzen bisher fehlende Regelung zur Datenverarbeitung stieß auf Kritik. Wir werden prüfen, inwieweit wir diese Forderungen in unseren Vorschlag für eine modernes und liberales Versammlungsgesetz aufnehmen.“
„Deutlich wurde noch einmal: Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten und meist diskutierten Grundrechte. Das Versammlungsrecht sollte die Gewähr für diese Freiheitsausübung geben und jede Beschränkung vermeiden. Diesen Ansatz verfolgt der von uns vorgelegte Gesetzentwurf.“