Die GRÜNE-Fraktion im Landtag wirft Innenminister Markus Ulbig vor, bei der Suche nach IT-Fachleuten für die Polizei nicht alle Möglichkeiten genutzt zu haben.
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, verweist auf eine Antwort von Finanzminister Prof. Georg Unland (CDU) auf seine Kleine Anfrage nach der Nutzung des sog. Personalgewinnungszuschlags durch die Ministerien.
Demnach wurde der Personalgewinnungszuschlag seit seiner Einführung im Jahr 2013 nur an eine einzige Person im Wissenschaftsministerium gezahlt, obwohl auch im Innenministerium dafür Haushaltsmittel vorgesehen sind.
„Dass von der Staatsregierung in der Dienstrechtsreform zur Gewinnung von Fachkräften hoch gelobte Instrument zur Personalgewinnung, der sog. Personalgewinnungszuschlag, scheint komplett gescheitert zu sein“, so Lippmann.
„Ich befürchte, dass Sachsen den Wettkampf mit den anderen Bundesländern um die besten Köpfe in der Verwaltung verliert. Gerade im Bereich der Polizei, wo dringend IT-Fachleute gesucht werden, kam der Personalgewinnungszuschlag kein einziges Mal zum Einsatz. Ob Innenminister Markus Ulbig so die im Jahr 2014 angekündigten 100 IT-Spezialisten zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität gewinnen kann, wage ich zu bezweifeln. Dabei wäre Spezialisten gerade mit Blick auf die zunehmenden Bedrohungen, Beleidigungen und volksverhetzenden Reden über Internetforen dringend erforderlich. Der Innenminister muss die Möglichkeiten der Personalgewinnung so schnell wie möglich ausschöpfen“, fordert Lippmann.
Der Personalgewinnungszuschlag kann Beamtinnen und Beamten gewährt werden. Er kann bis zu zehn Prozent des Anfangsgrundgehalts betragen. Der Personalgewinnungszuschlag war gedacht, um Differenzen zwischen der Besoldung anderer Länder oder des Bundes auszugleichen. Obwohl das Innenministerium für das Jahr 2015 147.200 Euro und für das Jahr 2016 145.300 Euro zur Zahlung des Personalgewinnungszuschlags im Haushalt eingestellt hat, wurde ausweislich der Antwort im Ressort des Innenministers bisher kein einziges Mal davon Gebrauch gemacht. Allein im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde einem Bewerber an der TU Chemnitz ein Zuschlag von insg. 3.900 Euro gewährt.