Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen, nun in den Landtag eingebrachten neuen Polizeigesetz und der von Innenminister Prof. Roland Wöller bedauerten Sicherheitslücke durch fehlende Befugnisse wie Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die größte Sicherheitslücke in diesem Land ist derzeit ein Innenminister, der offenbar sein Haus nicht im Griff hat. Das haben die zahlreichen Pannen bei der Planung und Auswertung des Polizeieinsatzes in Chemnitz unter Beweis gestellt. Dort hätte es nicht ein schärferes Polizeigesetz oder neue Befugnisse für die flächendeckende Überwachung gebraucht, sondern schlicht mehr Polizei, um die Angriffe eine rechtsextremen Mobs zu unterbinden und Straftaten konsequent zu verfolgen. Die Staatsregierung sollte sich lieber um diese Probleme kümmern anstatt nun massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Polizeigesetz einzugreifen.“
„Dieses Gesetz ist der Inbegriff von Misstrauen gegen sächsischen Bürgerinnen und Bürgern und der Auftakt zu massenhafter Überwachung im Freistaat Sachsen. Wer glaubt, dass dieses Gesetz mehr Sicherheit schafft, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Tatsächlich legt das Gesetz die Grundlagen für schwere Grundrechtseingriffe. Die Überwachung der Telekommunikation ohne jeglichen Verdacht für eine Straftat, das Scannen von Personen und Fahrzeugen im grenznahen Raum mit Gesichtserkennungssoftware, die verschärften Kontakt- und Aufenthaltsverbote einschließlich der Fußfessel und die Möglichkeit der flächendeckenden Videoüberwachung ohne Vorliegen konkreter Gefahren können jeden treffen. Umso bedauerlicher ist es, dass der Referentenentwurf nach der Anhörung keinerlei Änderung erfahren hat. Eine Abwägung der Freiheitsrechte hat offensichtlich nicht stattgefunden. Ein solches Anhörungsverfahren ist eine Farce.“
„Ich halte das Gesetz für einen massiven Angriff auf die Bürgerrechte, für in Teilen verfassungswidrig und nicht praktikabel. Es ist gekennzeichnet von der grundlegenden Entscheidung für ein Mehr an Überwachung zu Lasten der Grundrechte jedes einzelnen. Das ist eines Freistaates unwürdig. Die Staatsregierung sollte das Gesetz schleunigst zurückziehen.“
Eine erste Einschätzung des Referentenentwurfs ist hier zu finden: