Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (Drs 7/13905) beschlossen. Dadurch wird die Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in geschlossenen Einheiten eingeführt. Außerdem wird künftig vor der Berufung in ein Beamtenverhältnis oder dem Aufstieg in eine leitende Position die Verfassungstreue von bestimmten Bewerber*innen geprüft und die Freie Heilfürsorge auf Beamt*innen im Justizvollzug und in der Abschiebehaft und im Abschiebegewahrsam ausgeweitet.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einheiten kommt! Dafür haben wir BÜNDNISGRÜNE und viele Menschen in diesem Land lange gestritten. Es ist eine kleine Plakette auf der Uniform, aber ein großer Schritt für die Transparenz der Polizeiarbeit in Sachsen. So werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt und gleichzeitig Polizeibedienstete vor pauschalen Vorwürfen und Generalverdächtigungen bewahrt. Denn wenn individuelles Fehlverhalten identifizierbar wird, entlastet das die anderen Mitglieder der Einheit.“
„Unsere freiheitliche Demokratie braucht die überzeugtesten Demokratinnen und Demokraten in den staatlichen Institutionen. Sie darf deshalb kein Nachtwächterstaat sein, wenn es um die Bewahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht. Insbesondere Beamtinnen und Beamte in leitenden Positionen sowie in besonders grundrechtssensiblen Bereichen müssen hinsichtlich ihrer Verfassungstreue über jeden Zweifel erhaben sein. Deswegen führen wir nun eine verpflichtende Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor der Einstellung beziehungsweise Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion ein. Das Gesetz beinhaltet jedoch klare Regelungen für den Umgang mit den Informationen des Verfassungsschutzes. Denn die Segnungen des Rechtsstaates zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch Verfassungsfeinden zuteilwerden.“
Abschließend betont Lippmann: „Wir stärken auch diejenigen, die für unsere Sicherheit eintreten. Die Beamtinnen und Beamte des Polizeivollzugsdienstes haben bereits jetzt Anspruch auf Freie Heilfürsorge. Dies wird zukünftig auch auf Beamtinnen und Beamte im Justizvollzug und im Abschiebegewahrsam erweitert, weil auch diese ähnlichen Risiken und Belastungen ausgesetzt sind. Wir als Freistaat wissen, dass wir viel von ihnen verlangen – und wollen ihnen mit dieser Änderung Anerkennung für ihre Arbeit zollen.“
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