„Die auf Antrag der Koalition durchgeführte Sondersitzung des Innenausschusses war angesichts des umfangreichen korrupten Netzwerkes in der Polizei wichtig. Ich muss konstatieren, dass man offenbar die Brisanz dieses Ermittlungsverfahrens innerhalb der Polizei und im Innenministerium zu lange unterschätzt hat. Anders kann ich mir nicht erklären, dass der Innenminister erst im Januar davon unterrichtet wurde.“
„Ich bleibe dabei: Es wäre richtig gewesen, die Öffentlichkeit frühzeitig und proaktiv zu informieren. Dass dies nicht geschehen ist, hat zu einem gewissen Vertrauensverlust in die Informationsabläufe innerhalb des Innenministeriums geführt. Auch wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen leitet und über die Öffentlichkeitsarbeit entscheidet, wäre es gut gewesen, wenn sich die Polizeiführung mit Nachdruck für die Information der Öffentlichkeit eingesetzt hätte. Um Vertrauen zurückzugewinnen, braucht es jetzt größtmögliche Transparenz bei den weiteren Ermittlungen und Maßnahmen.“
„Wir begrüßen die Einsetzung eines Externen zur Aufklärung der Vorgänge. Das ist aber aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Bei der sächsischen Polizei müssen jetzt alle korruptionsanfälligen Arbeitsbereiche, wie beispielsweise die Asservatenverwaltung, umfassend überprüft und konkrete Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen werden. Ebenso braucht es weitere Maßnahmen zur Korruptionsprävention im Freistaat Sachsen. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Whistleblowerschutz) in Sachsen sollte aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN ähnlich wie in Baden-Württemberg eine Vertrauensanwältin oder ein Vertrauensanwalt für Korruptionsstraftaten, die oder der Meldungen entgegennehmen kann, diskutiert werden.“