Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Dirk-Martin Christian, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 vorgestellt.
Zum Bericht erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich muss erneut konstatieren: Sachsen hat ein massives, sich weiter verdichtendes Problem mit Rechtsextremismus. Auch in diesem Jahr ist – das vierte Jahr in Folge – die Zahl der als rechtsextremistisch eingestuften Personen gestiegen. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die die Demokratinnen und Demokraten in diesem Land zum Handeln aufrufen muss. Das vom Landtag an die Staatsregierung aufgetragene Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus muss endlich vorgestellt und umgesetzt werden. Dazu gehören auch Strategien, wie der gezielten Ansiedlung rechtsextremer Familien und Personen in Mittelsachsen und Chemnitz und rechtsextremer Immobiliennutzung generell entgegengetreten werden kann.“
„Die klaren und ausführlichen Aussagen des Berichts zum vermeintlich aufgehobenen Flügel der AfD stechen deutlich hervor. Auch deshalb, weil grundlegend hergeleitet und belegt wird, dass sich die Ziele des ehemaligen Flügels auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Konsequenterweise werden die Mitglieder des sogenannten Flügels der AfD, namentlich der seit 2015 als ‚Obmann‘ fungierende ehemalige Bundestagsabgeordnete Jens Maier sowie die AfD-Funktionäre Urban und Zwerg, als rechtsextremistisches Personenpotential innerhalb der AfD nunmehr im Verfassungsschutzbericht geführt. In Sachsen werden rund 1.400 Mitglieder der AfD dieser Organisation als zugehörig eingeordnet. Auch wenn der Bericht diesen Schritt nicht geht, so kann man doch von einer Partei, von der die Hälfte ihrer Mitglieder als rechtsextremistisch eingestuft wird, gut begründet als rechtsextremistischer Partei sprechen.“
Außerdem betont Lippmann: „Zu noch keiner tieferen Beschäftigung hat im Berichtszeitraum die sogenannte Querdenkenbewegung mit ihren weit verbreiteten Verschwörungsideologien gefunden. Auch wenn deutlich geworden ist, dass sich ‚Querdenken‘ nicht ohne Weiteres in die klassischen Denklogiken des Hufeisen-Extremismus durch den Verfassungsschutz einordnen lässt. Dennoch ist klar, dass ‚Querdenken‘ zutiefst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt und gefährlich ist. Das muss sich auch in einer klaren Bewertung durch den Verfassungsschutz niederschlagen.“
„Große Sorge bereitet mir weiter die hohe Anzahl von Gewalttaten aus dem linken Spektrum. Gewalt ist kein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Darüber braucht es einen gesellschaftlichen Konsens und ein klares rechtsstaatliches Vorgehen der Sicherheitsbehörden.“
„Mit Blick auf das homophobe Attentat am 4. Oktober 2020 in Dresden durch einen als islamistischen Gefährder eingestuften Täter müssen Polizei, Verfassungsschutz und Justiz künftig entschieden besser zusammenarbeiten, damit sich solche Taten nicht wiederholen.“
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern: „Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2020“: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1028362
Verfassungsschutzbericht 2020: https://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/VSB_2020_Gesamtdokument.pdf