Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, sich heute im Innenausschuss von Staatsminister Markus Ulbig (CDU) über die Hintergründe des Versammlungsverbots vom vergangenen Wochenende in Heidenau berichten zu lassen. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Die massive Verletzung des Versammlungsrechts in Sachsen ist ein Grund den Innenausschuss damit zu befassen. Markus Ulbig und die Polizeiführung müssen Rede und Antwort stehen. Die CDU/SPD-Koalition will das Thema offensichtlich auf die lange Bank schieben. Dabei hat das Versammlungsverbot in Heidenau gezeigt, dass es in Sachsen jederzeit wieder zu einem polizeilichen Notstand kommen kann. Es ist ureigene Aufgabe des Innenausschusses, sich mit dem Personal der Polizei und Versammlungen zu beschäftigen.“
„Meine Fraktion hat deshalb einen umfassenden Berichtsantrag zur Aufklärung der Umstände des Versammlungsverbotes eingereicht. Außerdem fordern wir die Staatsregierung auf, künftig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit umfassend zu gewährleisten und dafür ein Konzept vorzulegen.“
Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion:
Versammlungsfreiheit schützen – Gründe für das Demonstrationsverbot vom 28. bis 31. August 2015 in Heidenau vollständig offenlegen (Drs. 6/2585)
Verwandte Artikel
Polizeiliche Kriminalstatistik – Es braucht schnellstmöglich auch einen periodischen Sicherheitsbericht
Sachsens Innenminister Armin Schuster hat heute gemeinsam mit Sonja Penzel, Präsidentin des Landeskriminalamtes Sachsen, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 vorgestellt.
Weiterlesen »
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen – Vertrauen schützen, soziale Arbeit stärken
Der Sächsische Landtag hat heute den Antrag „Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen“ (Drs 7/12693) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD beschlossen.
Weiterlesen »
Finanzierung parteinaher Stiftungen – Sachsen muss jetzt ein eigenes Gesetz auf den Weg bringen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Finanzierung parteinaher Stiftungen aufgrund ihrer Bedeutung für den politischen Wettbewerb eines Parlamentsgesetzes bedarf.
Weiterlesen »