Zur Errichtung der ersten Waffenverbotszone in Sachsen am Montag, den 5. November, in der Leipziger Eisenbahnstraße, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich lehne eine solche Waffenverbotszone und das damit auch einhergehende Verbot gefährlicher Gegenstände als reine Symbolpolitik ab. Wenn man annimmt, dass das Mit-sich-Führen von Messern so gefährlich ist, dass es verboten werden muss, dann stellt sich doch die Frage, warum das Verbot nur in Städten gelten soll? Waffen werden wegen solcher Verbote nicht verschwinden, es sei denn, jede Besucherin und jeder Besucher einer Innenstadt wird auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht und diese werden abgenommen.“
„Aus meiner Sicht soll mit dieser Waffenverbotszone vielmehr die Befugnis der Polizei ausgeweitet werden, Personen anlasslos anzuhalten und auf mögliche Waffen und gefährliche Gegenstände zu durchsuchen. Dies stellt einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte dar, da die Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstraße, anders als Kontrollbereiche, zeitlich nicht befristet ist.“
„Die Polizeiverordnung, die zum Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen rund um die Eisenbahnstraße nunmehr veröffentlicht worden ist, lässt zudem eine Reihe praktischer Fragen unbeantwortet. Kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro auferlegt werden, wenn jemand mit seinem Taschenmesser nichtsahnend aus der Straßenbahn in der Waffenverbotszone aussteigt? Wo wird auf das Waffenverbot hingewiesen? In welcher Art der Verpackung ist das Mit-sich-Führen von beispielsweise Messern oder Beilen erlaubt? Und warum verhindert diese den Einsatz von diesen Gegenständen? Dies alles macht deutlich, dass es sich bei der Einrichtung der Waffenverbotszone nur um ein Sicherheitsplacebo handelt.“
„Wir GRÜNEN wollen insgesamt weniger Waffen in unserer Gesellschaft und haben uns mehrfach für eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. Wir fordern, dass die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich untersagt wird. Waffen und Munition sollen örtlich getrennt oder an einem besonders gesicherten Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.“
„Dringend notwendig ist zudem, die Aufbewahrung von Waffen regelmäßiger als bisher zu kontrollieren und alle Angehörigen der extremen Rechten, Bürgerwehren, fremdenfeindlichen Bürgerinitiativen, etc. jährlich auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen und ihnen ggf. die Waffenerlaubnisse zu entziehen. Die von uns ebenfalls geforderte Waffenamnestie wurde bereits umgesetzt.“
Pressemitteilung und Rede des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann zum Thema